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Patientenakten in Klinik-Ruinen: Archive besser sichern

Erschienen am 22. September 2020

Die Reihe der Datenskandale in der Gesundheitswirtschaft reißt nicht ab: Immer wieder werden in den Kellern oder auf den Dachböden stillgelegter Krankenhäuser oder Arztpraxen alte Patientenakten entdeckt. Die Gesetze sind eindeutig, die Verfahren zum Umgang mit alten Akten noch nicht.

Thomas Spaeing, Datenschutzpionier und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., fordert mehr Fokus auf die Archive von Kliniken: „Bevor Fremde prüfen, ob alle alten Akten sicher geborgen wurden, sollte man den Rat von erfahrenen Datenschützern einholen, wie damit umzugehen ist.“

Die Aufbewahrungsfristen für Patientenakten sind lang: 10 Jahre im Minimum, 30 Jahre im Maximum. Solange können Patienten Ansprüche bei Behandlungsfehlern gegen die behandelnden Ärzte geltend machen. Um dieses Recht zu schützen und Patientenakten dauerhaft sicher zu verwahren, empfehlen wir vor einer Klinikschließung die Patientenakten auszulagern. Die Akten könnten beispielsweise in die Obhut der Nachbarklinik oder in eine andere Klinik eines Verbunds übergeben werden. Notfalls können auch die Gesundheitsämter bei den Kreisen eine Verwahrung anordnen.

Da wir mit unserem ds²-Team unter anderem auch große Krankenhauskonzerne betreuen, hoffen wir, dass es bald gelingt, das Bewusstsein hinsichtlich des Datenschutzes zu erhöhen, sodass Datenschutzverletzungen aufgrund nicht gesicherter Patientenakten in Klinik-Ruinen und verlassenen Arztpraxen zur Vergangenheit gehören. Denn unter den entstandenen Imageschäden in dieser Branche haben auch jene in der Gesundheitswirtschaft zu leiden, die achtsam und rechtskonform mit den Daten ihrer Patienten umgehen.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Autorin oder den Autor. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

© 2020ff. by ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.

Andrea Backer-Heuveldop

Andrea Backer-Heuveldop

LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin leitet den Bereich Gesundheitsdatenschutz im ds²-Team von Thomas Spaeing.

Aktuelles zu Datenschutz und Digitalisierung

„Corona-Daten spätestens jetzt löschen“ – Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollen an

Die LfD Niedersachsen fordert in der Pressemeldung vom 19.04.2022 Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Wenn diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung aufgrund der Änderung des IfSG weggefallen seien, müssen die Daten dringend gelöscht werden. Sie kündigte zudem an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten

Die DSGVO setzt voraus, dass personenbezogene Daten mittels sicherer und damit geeigneter Verfahren, wie z.B. die Post oder Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, versandt werden. Aber wie sieht es mit der Sicherheit von Faxgeräten aus? Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel

Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?

Sollen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (beispielsweise aufgrund des Einsatzes von Auftragsverarbeitern oder Unterauftragsverarbeitern), sind bekanntlich strengere Datenschutzregelungen zu beachten. Durch den Brexit galt Großbritannien kurzfristig als unsicheres Drittland. Im Juni 2021 wurde dann jedoch der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission für das Vereinigte Königreich verkündet.

2 Millionen Euro Bußgeld – unrechtmäßiges Einwilligungsverfahren

Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.

Cookie-Banner – immer wieder für eine „Aufregung“ gut

Auch wenn die Themenvielfalt im Datenschutz weitgefächert ist, stoßen wir immer wieder auf ein bestimmtes Thema: Cookie- bzw. Consent-Banner. Mit Hilfe eines Cookie-Banners soll die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung unterschiedlicher Cookies, z.B. Tracking für Werbezwecke, eingeholt werden. Problematisch ist die rechtskonforme Gestaltung dieser Einwilligungen. Teilweise fehlen z.B. transparente Informationen zu den eingesetzten Cookies, teilweise besteht nur die Möglichkeit der Annahme durch klicken auf einen einzelnen „okay“ Button und teilweise wird der Nutzer durch bestimmte farbliche Gestaltungen genötigt in die Cookie Nutzung einzuwilligen.

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

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2021-09-07T09:22:24+02:00
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