Referenz
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist notwendig, wenn mehr als neunzehn Personen EDV-gestützt personenbezogene Daten verarbeiten. Darunter ist jede Art von personenbezogenen Daten zu verstehen.
Das bedeutet, ein Unternehmen, in dem neunzehn oder weniger Personen EDV-gestützt personenbezogene Daten verarbeiten, ist laut Gesetz nicht automatisch dazu verpflichtet, einen DSB zu bestellen. Die Bestellung eines DSB kann aber dennoch sinnvoll sein. Denn nur, weil ein Unternehmen nicht zur DSB-Bestellung verpflichtet ist, ist es nicht davon befreit, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Verstößt ein Unternehmen (egal welcher Größe) gegen die Regelungen der DSGVO, kann es durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde sanktioniert werden.
Die Bestellung eines ds²-Datenschutzbeauftragten bietet Ihnen die Möglichkeit, die Prozesse Ihres Unternehmens rechtssicherer und wirtschaftlicher zu gestalten. Ein qualifizierter erfahrener externer DSB ist in der Lage, die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen auf Ihre Behörden- bzw. Unternehmensprozesse zu übertragen.
Aufgrund der Erfahrung und Kompetenz der zertifizierten ds²-Berater wirkt sich deren Tätigkeit i.d.R. positiv auf die Wirtschaftlichkeit und somit auf die Wettbewerbsposition aus.
Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.
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Bei Beschäftigtendaten von Anfang an auf den Datenschutz setzen
Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt viele Unternehmen das Thema Datenschutz. Insbesondere der Beschäftigtendatenschutz (Arbeitnehmerdatenschutz) beschäftigt die Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden.
