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Datenschutz hat mehr Begeisterung verdient

Erschienen am 27. August 2020

Datenschutz leidet unter einem schlechten Ruf. Den Befürwortern gehen die Gesetze meist nicht weit genug, den Gegnern viel zu weit. Als Geschäftsführer der ds² Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. weiß ich: Wir haben in den letzten 50 Jahren viel geschafft. Nur eines nicht – die Menschen für den Datenschutz zu begeistern.

Datenschutz ist in Deutschland ein Grundrecht jedes Menschen. Datenschutz ist damit so wichtig und so wertvoll wie die Menschenwürde, das Recht auf Leben, das Recht auf Gleichberechtigung, das Recht auf Religions- oder Meinungsfreiheit, um nur wenige zu nennen. Dennoch geht für Datenschutz kaum jemand auf die Straße. Im Gegenteil. Viele gehen mit ihren Daten viel zu lässig um, wundern sich dann aber, wenn sie darüber an der einen oder anderen Stelle stolpern.

Neue Technologien, wie sie das Internet tagtäglich hervorbringt, werden fast ausnahmslos begrüßt, jedoch nur wenig hinterfragt. Laien können sich zudem kaum mehr vorstellen, dass ein funktionierender Schutz vor Datenmissbrauch möglich ist.

Diese Denke hemmt die Arbeit an der Verbesserung von Schutzsystemen. Hierdurch bremsen sich Unternehmen oft selbst aus, statt die Vorteile aus verbesserten Schutzsystemen zu heben. Datenschutz ist in der Praxis von Unternehmen nur eine Herausforderung mehr. Wir von ds² stellen aber immer wieder fest, dass der Datenschutz auch eine Chance ist, bestehende Technologien und Praktiken nachhaltig zu verbessern.

Wir gehen davon aus, dass das Thema die Vorteilsdiskussion der Zukunft bestimmen wird: Wer in der Lage ist, Datenschutz für seine Kunden zu garantieren, ist dem Wettbewerb mehr als eine Nasenlänge voraus.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Autorin oder den Autor. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

© 2020ff. by ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.

Thomas Spaeing

Thomas Spaeing, Dipl. Ing

Gründer und Geschäftsführer der ds²-Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Vorstandsmitglied BFB, Gründungspräsident EFDPO, Brüssel.

Aktuelles zu Datenschutz und Digitalisierung

„Corona-Daten spätestens jetzt löschen“ – Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollen an

Die LfD Niedersachsen fordert in der Pressemeldung vom 19.04.2022 Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Wenn diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung aufgrund der Änderung des IfSG weggefallen seien, müssen die Daten dringend gelöscht werden. Sie kündigte zudem an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten

Die DSGVO setzt voraus, dass personenbezogene Daten mittels sicherer und damit geeigneter Verfahren, wie z.B. die Post oder Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, versandt werden. Aber wie sieht es mit der Sicherheit von Faxgeräten aus? Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel

Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?

Sollen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (beispielsweise aufgrund des Einsatzes von Auftragsverarbeitern oder Unterauftragsverarbeitern), sind bekanntlich strengere Datenschutzregelungen zu beachten. Durch den Brexit galt Großbritannien kurzfristig als unsicheres Drittland. Im Juni 2021 wurde dann jedoch der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission für das Vereinigte Königreich verkündet.

2 Millionen Euro Bußgeld – unrechtmäßiges Einwilligungsverfahren

Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.

Cookie-Banner – immer wieder für eine „Aufregung“ gut

Auch wenn die Themenvielfalt im Datenschutz weitgefächert ist, stoßen wir immer wieder auf ein bestimmtes Thema: Cookie- bzw. Consent-Banner. Mit Hilfe eines Cookie-Banners soll die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung unterschiedlicher Cookies, z.B. Tracking für Werbezwecke, eingeholt werden. Problematisch ist die rechtskonforme Gestaltung dieser Einwilligungen. Teilweise fehlen z.B. transparente Informationen zu den eingesetzten Cookies, teilweise besteht nur die Möglichkeit der Annahme durch klicken auf einen einzelnen „okay“ Button und teilweise wird der Nutzer durch bestimmte farbliche Gestaltungen genötigt in die Cookie Nutzung einzuwilligen.

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

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2021-09-07T09:22:57+02:00
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