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Corona: Tausende Adressen von Restaurant-Gästen landen im Papiermüll

Erschienen am 14. Juli 2020

Monatelang mussten Gäste und Kunden beim Besuch eines Restaurants oder anderer Einrichtungen ihren Namen, ihre Adresse und eine Telefonnummer hinterlassen. Viele hunderttausend Datensätze sollten die Gastgeber für vier Wochen aufheben, damit das Gesundheitsamt notfalls Infektionsketten nachvollziehen kann.

Was manchem Kunden Unwohlsein verursacht hat, beunruhigt Deutschlands Datenschützer: Es ist zu befürchten, dass Tausende dieser Datensätze in den Kellern der Wirte verschwinden oder im Papiermüll landen. Richtig wäre es, die Ordner voller Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in die Hände zertifizierter Aktenvernichter zu geben.

Das zu organisieren könnte auch eine Aufgabe der Berufsverbände sein. Thomas Spaeing, Geschäftsführer von ds² und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. denkt dabei an den Dachverband DEHOGA, an die IHKs oder die Handwerkskammern. Die Initiative könnte auch von den Kommunen kommen, die sich um diesen Teil der Pandemie-Nachsorge kümmern.

Spaeing warnt alle die diese Daten einsammeln mussten davor diese für ihre Adressarchive auszuwerten: „Die Verbraucher werden in Sachen Datenschutz immer sensibler und wissen heute mehr denn je, wann sie wem welche ihrer Daten gegeben haben. Wer bei einem solchen Missbrauch erwischt wird, muss nicht nur mit einer Klage, sondern auch mit einer Strafe der Behörde rechnen. Ganz abgesehen von den Folgen für den guten Ruf. Solch ein Imageschaden kann die Existenz kosten!“

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Autorin oder den Autor. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

© 2020ff. by ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.

Tatjana Weichelt

Tatjana Weichel

LL.M., fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin ist im Bereich Gesundheitsdatenschutz im ds²-Team von Thomas Spaeing tätig.

Aktuelles zu Datenschutz und Digitalisierung

„Corona-Daten spätestens jetzt löschen“ – Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollen an

Die LfD Niedersachsen fordert in der Pressemeldung vom 19.04.2022 Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Wenn diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung aufgrund der Änderung des IfSG weggefallen seien, müssen die Daten dringend gelöscht werden. Sie kündigte zudem an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten

Die DSGVO setzt voraus, dass personenbezogene Daten mittels sicherer und damit geeigneter Verfahren, wie z.B. die Post oder Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, versandt werden. Aber wie sieht es mit der Sicherheit von Faxgeräten aus? Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel

Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?

Sollen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (beispielsweise aufgrund des Einsatzes von Auftragsverarbeitern oder Unterauftragsverarbeitern), sind bekanntlich strengere Datenschutzregelungen zu beachten. Durch den Brexit galt Großbritannien kurzfristig als unsicheres Drittland. Im Juni 2021 wurde dann jedoch der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission für das Vereinigte Königreich verkündet.

2 Millionen Euro Bußgeld – unrechtmäßiges Einwilligungsverfahren

Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.

Cookie-Banner – immer wieder für eine „Aufregung“ gut

Auch wenn die Themenvielfalt im Datenschutz weitgefächert ist, stoßen wir immer wieder auf ein bestimmtes Thema: Cookie- bzw. Consent-Banner. Mit Hilfe eines Cookie-Banners soll die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung unterschiedlicher Cookies, z.B. Tracking für Werbezwecke, eingeholt werden. Problematisch ist die rechtskonforme Gestaltung dieser Einwilligungen. Teilweise fehlen z.B. transparente Informationen zu den eingesetzten Cookies, teilweise besteht nur die Möglichkeit der Annahme durch klicken auf einen einzelnen „okay“ Button und teilweise wird der Nutzer durch bestimmte farbliche Gestaltungen genötigt in die Cookie Nutzung einzuwilligen.

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

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2021-12-09T10:45:32+01:00
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