Aktuelles

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Der Datentransfer zwischen der EU und Großbritannien ist trotz Brexit gesichert. Seit dem 01.07.2021 besteht ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

Eine kurze Pressemitteilung des LDI NRW finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Brexit-Angemessenheitsbeschluss/Brexit-Angemessenheitsbeschluss.html

© 2020ff. by ds² Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.

Thomas Spaeing

Thomas Spaeing, Dipl. Ing

Gründer und Geschäftsführer der ds²-Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Vorstandsmitglied BFB, Gründungspräsident EFDPO, Brüssel.

Weitere Referenzen von ds²

Kontakt

Schreiben Sie uns eine Mail an info[at]ds-quadrat.de
oder rufen Sie uns an

Kontakt

Schreiben Sie uns eine Mail an info[at]ds-quadrat.de
oder rufen Sie uns an

2021-09-07T08:49:43+02:00
Nach oben