Aktuelles
Corona: Tausende Adressen von Restaurant-Gästen landen im Papiermüll
Erschienen am 14. Juli 2020
Monatelang mussten Gäste und Kunden beim Besuch eines Restaurants oder anderer Einrichtungen ihren Namen, ihre Adresse und eine Telefonnummer hinterlassen. Viele hunderttausend Datensätze sollten die Gastgeber für vier Wochen aufheben, damit das Gesundheitsamt notfalls Infektionsketten nachvollziehen kann.
Was manchem Kunden Unwohlsein verursacht hat, beunruhigt Deutschlands Datenschützer: Es ist zu befürchten, dass Tausende dieser Datensätze in den Kellern der Wirte verschwinden oder im Papiermüll landen. Richtig wäre es, die Ordner voller Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in die Hände zertifizierter Aktenvernichter zu geben.
Das zu organisieren könnte auch eine Aufgabe der Berufsverbände sein. Thomas Spaeing, Geschäftsführer von ds² und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. denkt dabei an den Dachverband DEHOGA, an die IHKs oder die Handwerkskammern. Die Initiative könnte auch von den Kommunen kommen, die sich um diesen Teil der Pandemie-Nachsorge kümmern.
Spaeing warnt alle die diese Daten einsammeln mussten davor diese für ihre Adressarchive auszuwerten: „Die Verbraucher werden in Sachen Datenschutz immer sensibler und wissen heute mehr denn je, wann sie wem welche ihrer Daten gegeben haben. Wer bei einem solchen Missbrauch erwischt wird, muss nicht nur mit einer Klage, sondern auch mit einer Strafe der Behörde rechnen. Ganz abgesehen von den Folgen für den guten Ruf. Solch ein Imageschaden kann die Existenz kosten!“
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Aktuelles zu Datenschutz und Digitalisierung
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Die LfD Niedersachsen fordert in der Pressemeldung vom 19.04.2022 Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Wenn diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung aufgrund der Änderung des IfSG weggefallen seien, müssen die Daten dringend gelöscht werden. Sie kündigte zudem an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“
DSK veröffentlicht Orientierungshilfe zur E-Mail-Verschlüsselung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: DSK) hat eine aktualisierte Orientierungshilfe zur E-Mail-Verschlüsselung veröffentlicht.
Update: Impfstatus – wer darf ihn erfragen?
Dieser Beitrag ist ein Update zu unserem Beitrag "Impfstatus - Wer darf ihn erfragen?". Diesbezüglich gibt es nun Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten
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Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?
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2 Millionen Euro Bußgeld – unrechtmäßiges Einwilligungsverfahren
Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.
Cookie-Banner – immer wieder für eine „Aufregung“ gut
Auch wenn die Themenvielfalt im Datenschutz weitgefächert ist, stoßen wir immer wieder auf ein bestimmtes Thema: Cookie- bzw. Consent-Banner. Mit Hilfe eines Cookie-Banners soll die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung unterschiedlicher Cookies, z.B. Tracking für Werbezwecke, eingeholt werden. Problematisch ist die rechtskonforme Gestaltung dieser Einwilligungen. Teilweise fehlen z.B. transparente Informationen zu den eingesetzten Cookies, teilweise besteht nur die Möglichkeit der Annahme durch klicken auf einen einzelnen „okay“ Button und teilweise wird der Nutzer durch bestimmte farbliche Gestaltungen genötigt in die Cookie Nutzung einzuwilligen.
Empfehlungen zu USB-Stick & Co aus der Feder der irischen Aufsichtsbehörde
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Impfstatus – wer darf ihn erfragen?
Das Thema „Impfen“ hat durch den Pandemieverlauf eine ganz neue Popularität und Stellenwert erlangt. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, ob der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen darf.
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Entgegen dem Vorgehen vieler Unternehmen müssen die Datenschutzhinweise nicht aktiv bestätigt werden. Wir erläutern Ihnen in diesem Beitrag, wie Datenschutzhinweise richtig erteilt werden.
Angemessenheitsbeschluss Großbritannien
Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.
Bußgeld wegen mangelhafter Einbindung des Datenschutzbeauftragten
Ein Unternehmen aus Luxemburg hat nun ein Bußgeld in Höhe von 15.000 € erhalten, weil der DSB nicht in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten eingebunden wurde. In dem Beitrag erläutern wir die Hintergründe.
