Aktuelles

EFDPO beruft Thomas Spaeing zum ersten Präsidenten

Erschienen am 7. Juni 2020

In Berlin hat sich heute die European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) gegründet. Der europäische Dachverband der Datenschutzbeauftragten hat sich zum Ziel gesetzt, die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten zu vernetzen, gemeinsame Standards zu entwickeln und die Interessen des Berufsverbandes in Brüssel zu vertreten.

„Ein weiteres Ziel ist es, weltweit dafür zu werben, das schützenswerte Daten in Europa gut aufgehoben sind“, sagt Thomas Spaeing. Denn der strenge Datenschutz in der EU sei sowohl ein Standort- wie auch ein Wettbewerbsvorteil. Thomas Spaeing, Geschäftsführer der auf integrierten Datenschutz spezialisierten Unternehmensberatung ds², wurde zum Gründungspräsident gewählt. Er hatte als Vorstandvorsitzender des Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) den europäischen Dachverband initiiert. Gründungsmitglieder sind neben dem BvD nationale Berufsvertretungen aus Österreich, Frankreich, Portugal, Tschechien, der Slowakei, Griechenland und Liechtenstein. Arbeitssitz des neuen Verbandes ist Brüssel.

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Karsten Steinkühler

Karsten Steinkühler

Dipl.-Ing., langjährige Erfahrung als Trainer und Dozent im IT-Bereich, Datenschutzbeauftragter in KMU und Berater im Bereich Informationssicherheit.

Aktuelles zu Datenschutz und Digitalisierung

„Corona-Daten spätestens jetzt löschen“ – Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollen an

Die LfD Niedersachsen fordert in der Pressemeldung vom 19.04.2022 Unternehmen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Wenn diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung aufgrund der Änderung des IfSG weggefallen seien, müssen die Daten dringend gelöscht werden. Sie kündigte zudem an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten

Die DSGVO setzt voraus, dass personenbezogene Daten mittels sicherer und damit geeigneter Verfahren, wie z.B. die Post oder Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, versandt werden. Aber wie sieht es mit der Sicherheit von Faxgeräten aus? Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel

Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?

Sollen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (beispielsweise aufgrund des Einsatzes von Auftragsverarbeitern oder Unterauftragsverarbeitern), sind bekanntlich strengere Datenschutzregelungen zu beachten. Durch den Brexit galt Großbritannien kurzfristig als unsicheres Drittland. Im Juni 2021 wurde dann jedoch der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission für das Vereinigte Königreich verkündet.

2 Millionen Euro Bußgeld – unrechtmäßiges Einwilligungsverfahren

Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.

Cookie-Banner – immer wieder für eine „Aufregung“ gut

Auch wenn die Themenvielfalt im Datenschutz weitgefächert ist, stoßen wir immer wieder auf ein bestimmtes Thema: Cookie- bzw. Consent-Banner. Mit Hilfe eines Cookie-Banners soll die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung unterschiedlicher Cookies, z.B. Tracking für Werbezwecke, eingeholt werden. Problematisch ist die rechtskonforme Gestaltung dieser Einwilligungen. Teilweise fehlen z.B. transparente Informationen zu den eingesetzten Cookies, teilweise besteht nur die Möglichkeit der Annahme durch klicken auf einen einzelnen „okay“ Button und teilweise wird der Nutzer durch bestimmte farbliche Gestaltungen genötigt in die Cookie Nutzung einzuwilligen.

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

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2021-09-07T09:25:10+02:00
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