Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?

Sollen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (beispielsweise aufgrund des Einsatzes von Auftragsverarbeitern oder Unterauftragsverarbeitern), sind bekanntlich strengere Datenschutzregelungen zu beachten. Durch den Brexit galt Großbritannien kurzfristig als unsicheres Drittland. Im Juni 2021 wurde dann jedoch der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses durch die Europäische Kommission für das Vereinigte Königreich verkündet.

Großbritannien – Bald doch kein sicheres Drittland mehr?2021-10-04T13:27:01+02:00

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien

Seit dem 01.07.2021 besteht für Großbritannien ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.

Angemessenheitsbeschluss Großbritannien2021-09-07T08:49:43+02:00
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