Der Geschäftsführer*in trägt die Verantwortung und persönliche Haftung für die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Daher ist eine qualifizierte Datenschutzberatung unerlässlich.
Datenschutz ist – auch wenn es in vielen Unternehmen noch immer so gesehen wird – schon lange keine One-Man-Show mehr. Zum einen braucht es Juristen, die Verordnungs- und Gesetzestexte analysieren und daraus Compliance-Kataloge entwickeln. Dazu bedarf es des Know-hows der IT-Experten, die sich um die technische Datensicherheit kümmern. Zum anderen braucht es Prozessmanager, die aus dem Wollen der Juristen und dem Können der IT-Experten gesetzeskonforme und funktionierende Prozesse formen. Deren von guter Ausbildung und viel Erfahrung geprägte Kunst ist es, neue Prozesse zu entwickeln oder bestehende so zu überarbeiten, dass sie künftig nicht nur legal, sondern auch noch effizienter sind.
Alle ds²-Berater haben eine juristische Ausbildung und verfügen über eine exzellente Ausbildung im Datenschutz. In puncto Datensicherheit greift ds² auf seine internen IT-Spezialisten*innen zurück. Durch regelmäßige interne und externe Fortbildungen sind die Berater*innen immer gut und aktuell informiert. Zudem sind sämtliche Berater*innen auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten des BvD verpflichtet.