Gar nichts. Das wirkt auf uns wie ein moderner Ablasshandel. Da wird zwischen den Zeilen versprochen, dass man mit einer Verpflichtung zu einem bestimmten Paket die Haftung delegieren kann. Aber genau das geht nicht. Das Management beziehungsweise die Leitung bleiben haftbar. In der täglichen Praxis erleben wir, dass vor allem jene Unternehmenslenker zu den Billiganbietern tendieren, die das Thema Datenschutz ohnehin nicht ernst nehmen und denen die Konsequenzen nicht klar sind. Allerdings zeigt die Erfahrung auch hier: wer billig kauft, zahlt mindestens zweimal. Bei uns melden sich inzwischen viele Unternehmen, die beim ersten Mal gespart, aber bis heute nichts vernünftig geregelt haben. Viele von denen haben ihren Billig-Datenschutzbeauftragten nie gesehen.
Am Anfang gab es die Idee, dass qualifizierte Datenschutzbeauftragte gleichzeitig fit im Datenschutzrecht, in IT und in Unternehmensprozessen sein müssen. In der Praxis zeigte sich, dass das neue Wissen erst in Kombination mit jahrelanger Erfahrung seine Wirkung entfaltet. Schwierige Aufgaben landen immer öfter bei den Pionieren des Marktes. Sicher auch, weil viele Neueinsteiger lediglich eine gute Teilqualifikation haben und deshalb schnell an ihre Grenzen kommen. Und Einzelkämpfer werden es künftig immer schwerer haben, zunehmend komplexere Aufgaben zu bewältigen. Der Trend geht also mehr in Richtung leistungsfähige Unternehmensberatungen, bei denen Datenschutz nicht ein Teil- oder Nebenaspekt, sondern der Kern des Geschäfts ist.
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten dient nicht ausschließlich der gesundheitlichen Versorgung, sondern oftmals stehen zudem Fragestellungen einer Nutzung zu Qualitätssicherung oder Forschung im Raum. Was zulässig ist, wird von Gesetzgeber und Rechtsprechung geregelt. Große Herausforderungen stellen sich daher oftmals an den Schnittstellen von Medizin, Forschung und Industrie. So ist beispielsweise die Nutzung von KI und entscheidungsunterstützender Systeme in der Medizin ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten kaum vorstellbar und damit eine der größten Herausforderungen für den Gesundheitsdatenschutz. Eine weitere Herausforderung dürfte heute und auch in Zukunft darin bestehen, Forschungsinteressen und Datenschutz in den Vorhaben gleichermaßen zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist, dass auch für die Akteure im Gesundheitswesen durch die DSGVO der Aufwand für die Erfüllung von Transparenz- und Informationspflichten deutlich gestiegen ist.
Der technische Datenschutz hat im Grunde drei Dimensionen: a) das Wissen der Mitarbeiter um Risiken und richtiges Verhalten, b) die Sicherheit von Hardware und c) Software und die Qualität der Angriffe von außen. Das Besondere ist, dass die Lücken bei b) und c) nicht restlos bekannt sind und dass der Druck der Saboteure und Datenfischer aus dem Internet immer weiter zunimmt. Man kann gewisse Stati der Sicherheit erreichen, muss aber dauerhaft am Ball bleiben. Beim Know-how der Mitarbeiter hingegen kann man eine Menge tun, um das Risiko zu reduzieren. Hier verschenken die meisten Unternehmen leider viel Potenzial.
Wir sind der Meinung, dass den Themen Datenschutz und Digitalisierung in diesem Zeitalter eine noch größere Rolle zukommt, als vielen bislang klar ist. Datenschutz kann man Prozessen überstülpen oder damit Prozesse lähmen. Wir wissen, dass man datenschutzkonforme Prozesse auch beschleunigen kann. Werden Datenschutz und Digitalisierung als gleichwertige Faktoren betrachtet und aufeinander abgestimmt, verspricht das daraus resultierende Produkt mehr Erfolg als die Summe der Einzelteile. Deshalb glauben wir an den hohen Nutzen für die Arbeits- und Lebenswelt von morgen, wenn Digitalisierung und Datenschutz Hand in Hand gehen und Projekte hier einen integrativen Ansatz verfolgen.
Das Datenschutzrecht in Deutschland ist schon lange etabliert – das erste Datenschutzgesetz der Welt gab es 1970 in Deutschland. Und viel von dem, was wir auch zuvor im Datenschutz schon kannten, findet sich aus gutem Grund in der DSGVO wieder. Aber nach wie vor gibt es Bereiche, in denen noch mehr Fragen als Antworten bestehen. Das eine durch das andere zu ersetzen ist eine laufende Aufgabe der Fachjuristen und den dafür zuständigen Behörden. Und der Fokus muss europaweit geöffnet bleiben, denn das was in anderen Mitgliedsstaaten geschieht, kann sehr schnell auch hier maßgeblich werden.
Bislang noch nicht viel. Hier und da tauchen selbstgestrickte Siegel auf. Aber diese entsprechend damit noch lange nicht den Anforderungen des Berufsbildes der Datenschutzbeauftragten, das der BvD schon vor Jahren formuliert hat. Wir von ds² unterstützen den Kampf des BvD dafür, dass die Grundausbildung verbessert wird und dass Erfahrung nachgewiesen werden muss. Der von einer Vielzahl von Ausbildungs- und Betriebsangeboten geflutete Markt braucht dringend mehr Orientierung für die Unternehmen und Behörden.
Bislang leider noch nicht viel. Gemäß DSGVO sollen die Aufsichtsbehörden und die DAKKS hier ein belastbares Verfahren für ein Datenschutzgütesiegel entwickeln, damit Unternehmen ihre Investitionen in den Datenschutz durch das Gütesiegel bestätigen lassen können. Leider geht es hier kaum voran, weil u.a. den Aufsichtsbehörden dazu die Kapazitäten fehlen und sich die Zusammenarbeit mit der DAKKS erst noch entwickeln muss. Dies bietet leider einen Nährboden für zahlreiche selbstentwickelte Gütesiegel, die oft das Papier nicht wert sind. Viele Anbieter beraten erst und zertifizieren dann ihre eigene Beratung. Das ist natürlich unseriöser Unfug, der die Unternehmen auch noch teuer zu stehen kommt.
Dafür spricht augenscheinlich, dass der/die Ausgewählte weiß, worum es im Unternehmen geht und wer die Beteiligten sind. Oft werden die internen DSB jedoch nicht ausreichend mit Befugnissen und Kapazitäten ausgestattet, dann fehlt es an Rückhalt und Durchsetzungskraft. Und nicht selten mangelt es nicht nur teilweise an Qualifikation und Erfahrung in den Kernthemen des Datenschutzes Recht, IT und Prozessoptimierung. Der interne DSB muss jede Lösung zunächst selbst entwickeln und dann im Unternehmen jemanden finden, der sie umsetzt – das darf er ja selbst oft nicht, weil dies zu einem Interessenkonflikt führt. Leider wird als interner DSB oft jemand gewählt, der das Thema auch nur als lästige Nebenaufgabe ansieht und damit keinerlei Motivation für eine erfolgreiche Arbeit als DSB mitbringt.
Der größte Nachteil des externen DSB ist auch eine Chance: Sie/Er kennt das Unternehmen nicht und muss sich hier einarbeiten. Dadurch wird aber auch jegliche Betriebsblindheit vermieden und der Raum für ganz neue Lösungen und Erfahrungen geschaffen. Weiterhin spricht für den externen DSB, dass dieser – sofern gut qualifiziert – viele Lösungen bereits gefunden hat und mit in das Unternehmen einbringt. Das beschleunigt viele Aufgaben und erhöht die Effizienz oft deutlich.Das Defizit des fehlenden Unternehmenswissens wird in der Praxis dadurch ausgeglichen, dass einem externen DSB ein interner Koordinator zur Seite steht. Dies kann jeder sein, der im Unternehmen ausreichend vernetzt ist, die Prozesse gut kennt und dazu die erforderliche Kapazität mitbringt. Im Gegensatz zur Funktion des DSB kann die Rolle des Koordinators auch durch eine Führungskraft wahrgenommen werden.