Grundsätzlich ist eine erteilte Einwilligung so lange gültig, bis die betroffene Person diese widerruft. Die Parteien können in der Einwilligung jedoch auch festlegen, dass diese nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll. In diesem Fall endet die Gültigkeit der Einwilligung dann automatisch zum festgelegten Zeitpunkt. Der Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung darf jederzeit erfolgen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.