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Artificial Intelligence Act (AIA)

Der Artificial Intelligence Act, die sogenannte KI-Verordnung, ist da. Das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) soll für die Sicherheit und die Achtung der Grundrechte bei der Nutzung von KI innerhalb der EU sorgen und Innovationen fördern. Dabei legt die Verordnung Verpflichtungen für KI-Systeme fest und verbietet bestimmte KI-Anwendungen, wie beispielsweise Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz. Wer KI im Unternehmen einsetzen möchte hat die Pflichten diese Verordnung, die mit hohem Aufwand einhergehen, zu beachten. 

Der AIA wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und wird am 1. August in Kraft treten. Das Gesetz wird 24 Monate nach seinem Inkrafttreten in vollem Umfang anwendbar sein, einige Teile davon jedoch schon früher.

Verstöße gegen diese Verordnung sind wie in der Datenschutzgrundverordnung mit hohen Bußgeldern belegt. Bei Zuwiderhandlung kann die EU-Kommission Geldbußen von bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr oder 35 Mio. € verhängen..

Sabrina Welmer

Wirtschaftsjuristin, LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches und wirtschaftsrechtliches Wissen sowie Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Sie berät seit 2018 als Datenschutzbeauftragte im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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