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Gesetzesänderungen Telemedien

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird umbenannt. Hintergrund ist die sprachliche Anpassung des Wortes „Telemedien“. Diese heißen nun „digitale Dienste“. Dementsprechend wird das Gesetz in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz umbenannt, kurz TDDDG. Das Gesetz regelt den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.

Darüber hinaus wird das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter und betrifft somit fast jeden Webseitenbetreiber.

Sofern die Gesetze in der Datenschutzerklärung und im Impressum angegeben sind, ist die Bezeichnung zu ändern. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Angabe des Paragraphen. Inhaltlich hat sich nichts geändert.

Erik Klute

Wirtschaftsjurist, LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches und wirtschaftsrechtliches Wissen sowie Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Er berät seit 2021 als Datenschutzbeauftragter im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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