Im Jahresbericht 2025 der Berliner Datenschutzaufsicht wurde verdeutlicht, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die direkten Kontaktdaten ihrer Datenschutzbeauftragten (DSB) veröffentlichen müssen, um Aufsichtsbehörden und Betroffenen zu ermöglichen, vertraulich Kontakt aufzunehmen. Auf eingehende Nachrichten wie auch auf das Telefon der DSB dürfen nur diese selbst oder dem DSB unterstellte weisungsgebundene Mitarbeiter Zugriff haben (wie Ihr ds²-Team), nicht aber unternehmensinterne DSK die Weisungen von Geschäftsführung oder Führungskräften unterliegen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Post, die an den DSB gerichtet ist, nicht in der Poststelle geöffnet werden darf.