FAQ

Was ist eine Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung, ein Datenschutzverstoß oder auch Datenpanne genannt, ist laut DSGVO eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Gem. Art. 4 Nr. 12 DSGVO ist unter „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit zu verstehen, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. Personenbezogene Daten gelten als „vernichtet“, wenn ihre Existenz zerstört wurde (z.B. durch unwiderrufliche Löschung). Existieren die Daten noch, befinden sich jedoch nicht mehr im Besitz des Verantwortlichen, handelt es sich um einen „Verlust“ der personenbezogenen Daten (z.B. Diebstahl eines USB-Sticks, auf dem personenbezogene Daten gespeichert waren). Dies ist außerdem der Fall, wenn der Verantwortliche den Zugang zu oder die Kontrolle über die Daten verloren hat (z.B. Hacker haben die Daten verschlüsselt, sodass die Daten zwar noch auf dem Server liegen, aber für den Verantwortlichen nicht abrufbar sind). Ob eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt beurteilt sich stets anhand des Einzelfalls.

Thomas Spaeing

Gründer und Geschäftsführer der ds²-Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Vorstandsmitglied BFB, Gründungspräsident EFDPO, Brüssel.
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