Referenz

Datenschutz und Inkasso

Unternehmen sind heute oftmals auf die Unterstützung von Inkassodienstleistern angewiesen, um ihre Liquidität zu erhalten und das Ausfallsrisiko zu begrenzen.

Inkassodienstleister erhalten per Vollmacht die Erlaubnis die Forderung beim Schuldner einzutreiben. Doch wie weit greift die Vollmacht des Inkassodienstleisters wirklich?

Welche Möglichkeiten Schuldner und Inkassodienstleister nutzen können, um einerseits den Datenschutz zu beachten und andererseits die notwendigen Informationen auszutauschen, ohne gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen, ist sorgfältig zu prüfen. Wie sich Datenschutz in diesem Fall auswirkt, welche Möglichkeiten sich für Unternehmen bieten und welche Grundlagen der DSGVO hier zu Grunde liegen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.

Frank Spaeing

Diplom-Betriebswirt, fundiertes IT-Wissen und langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Der selbstständige Datenschutzberater ist ds²-Kooperationspartner in Sachsen-Anhalt.
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