Die Umsetzung des Datenschutzes kann und darf der Datenschutzbeauftragte nicht für Sie übernehmen. Der Datenschutzbeauftragte hat sich bei seinen Aufgaben an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Eine gesetzlich vorgesehene Aufgabe des DSB ist, Dokumente mit datenschutzrechtlichem Bezug zu prüfen. Der DSB kann daher keine Dokumente selbst erstellen, die er laut Gesetz zu überprüfen hat. Wir lassen Sie jedoch nicht mit Anfragen, die nicht als externer Datenschutzbeauftragter bearbeitet werden können, allein. Diese können als Zusatzleistung angeboten und mithilfe unserer Projektsupporter mit Ihnen gemeinsam angegangen werden.
Erfolg ist ein langfristiges Ziel, welches nicht nur durch Wirtschaftlichkeit, sondern auch durch Vertrauen erreicht werden muss. Hierzu müssen alle Beteiligten von Ihrem Unternehmen überzeugt sein – so auch von der Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Unser Ziel ist es, die betroffenen Prozesse zu optimieren, um somit zu einem möglichst guten Betriebsergebnis beizutragen, denn Datenschutz und Datensicherheit können den Unternehmenserfolg durch
stärken.