KI-Anwendungen wie Chatbots haben Einzug in Unternehmen gehalten. Der datenschutzrechtliche Umgang mit der KI war bislang ungeklärt. Nun hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: DSK) eine Orientierungshilfe zum Thema „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ herausgegeben.
Mit der Orientierungshilfe legt die DSK datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
Die Orientierungshilfe richtet sich an den datenschutzrechtlich Verantwortlichen und mittelbar auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Sie gibt nun die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden an den Einsatz von KI im Unternehmen vor.
Die Orientierungshilfe finden Sie unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html.