Aktuelles

Hochrisiko KI

Die Produkte, die unter Anhang III KI-VO fallen, sind ab August als Hochrisiko-KI-Systeme einzustufen und müssen die Pflichten aus Abschnitt 2 für Hochrisiko-KI-Systeme und die Anforderungen an diese Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen.
KI-Systeme, die in Artikel 6 Absatz 1 definiert sind, nämlich KI-Systeme, die ein Sicherheitsbauteil eines Produkts ODER selbst ein solches Produkt sind, das einer EU-Harmonisierungsrechtsvorschrift unterliegt, sind daher derzeit noch nicht als hochriskant einzustufen.

Sabrina Moll

LL.M., betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin berät Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor.
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