Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat gemeinsam mit sechs weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden eine Handreichung zum Umgang mit der Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Microsoft („DPA“) für den Einsatz von „Microsoft 365“ erarbeitet.
Die vorgegebene Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Microsoft entspricht in Ihrer derzeitigen Form nicht den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Die von den Aufsichtsbehörden erarbeitete Handreichung soll den datenschutzechtlich Verantwortlichen helfen, die Problemfelder zu erkennen und auf vertragliche Änderungen hinzuwirken.
Die Handreichung kann hier abgerufen werden: https://www.lfd.niedersachsen.de/download/199434