"Jedes zweite deutsche Unternehmen hat sich bei der Datenschutz-Einführung festgefahren."

Sabrina Welmer
Unternehmensberaterin und Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

"Jedes zweite deutsche Unternehmen hat sich bei der Datenschutz-Einführung festgefahren."

Sabrina Welmer
Unternehmensberaterin und Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Aktuelles

Neues zum Thema Datenschutz & Digitalisierung für
Entscheider in Wirtschaft und Verwaltung

Datenschutz ist juristisch, technisch und organisatorisch ein komplexes Thema. Wir von ds² haben es uns zur Aufgabe gemacht, jene in allgemeinverständlicher Sprache in einem offenen Blog auf dem Laufenden zu halten, die den Datenschutz letztendlich verantworten müssen: die Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, Entscheider. Darüber hinaus versorgen wir unsere Mandanten mit einem geschlossenen Informationsdienst über aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze. Wir wünschen viel Freude beim Lesen. Sollten Sie zu einem bestimmten Thema Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Danke!

"Je komplexer die Datenverarbeitung, desto wichtiger sind leistungsfähige Managementsysteme."

Andrea Backer-Heuveldop
Prokuristin; Unternehmensberaterin und Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

 

"In Branchen wie der Gesundheitswirtschaft rückt Datenschutz immer mehr in den Fokus der Patienten."

Andrea Backer-Heuveldop
Prokuristin; Unternehmensberaterin und Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Häufige Fragen aus der Beratungspraxis

Wir von ds² lieben es, Kompliziertes so einfach wie möglich zu machen. Speziell für die Verantwortlichen in Firmen, Behörden und Einrichtungen – die Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer und Entscheider – haben wir dieses FAQ geschrieben. Sollte Ihnen ein Thema fehlen, freuen wir uns auf Ihren Hinweis an info[at]ds-quadrat.de. Danke vorab.

Warum stehen so viele Unternehmer dem Datenschutz kritisch gegenüber?

Datenschutz hat es zu keiner Zeit leicht gehabt. Den Befürwortern ging es nie weit genug, die Gegner fühlten sich in ihrer Arbeit stets eingeschränkt. Statt für Akzeptanz zu werben, wurde mit Strafen gedroht. Ein wahrhaft schlechter Start. Wir von ds² werden weiter daran arbeiten, das Positive und die Vorteile des Datenschutzes aufzuzeigen.

Warum ist das Datenschutzrecht so kompliziert?

Das ist es nur auf den ersten Blick. Die Vorschriften des Datenschutzrechts greifen in vielfacher Hinsicht verzahnt ineinander. So kann die Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen immer nur ganzheitlich betrachtet erreicht werden. Wie bei vielen anderen Rechtsgebieten auch ist aber noch nicht jede strittige Frage durch die Rechtsprechung beantwortet, geschweige denn durch Kommentare ausdiskutiert. Zudem wurden die Regelungen aller EU-Mitgliedsstaaten zusammengefasst, da ist es zu erwarten, dass sich dies in der Praxis erst etablieren muss.

Warum brechen so viele Unternehmen den Datenschutz-Einführungsprozess ab?

Dafür gibt es viele Gründe. Oft mangelt es an Priorität bei der Geschäftsleitung, nicht selten fehlt Know-how, um die hohe Komplexität der Einführung eines Managementsystems zu Ende zu begleiten. In vielen Fällen treffen die Projektverantwortlichen auch auf große Widerstände. Wir gehen aktuell davon aus, dass rund die Hälfte aller Unternehmen die Einführungsphase – die normalerweise rund sechs Monate dauert – auch nach Jahren noch nicht abgeschlossen haben.

Was zeichnet ein gutes Datenschutz-Management-Handbuch aus?

Zum einen, dass es alle relevanten Fälle und geforderten Prozesse klar definiert; zum anderen, dass es für die, die damit arbeiten sollen, verständlich formuliert ist und nachvollziehbar macht, welche Verbesserung die Nutzung mit sich bringt. Dass es rechtskonform ist, ist eine Selbstverständlichkeit.

Welche sind die häufigsten Fehler bei der Einführung von Datenschutzsystemen in Unternehmen?

Nach unserer Erfahrung ist zuerst mangelnde Akzeptanz bei der Unternehmensführung zu nennen. Platz zwei belegt mangelndes Wissen bei den intern Verantwortlichen und oft auch das fehlende Verständnis für die Unternehmensprozesse bei den Beratern. Platz drei der Negativ-Hitliste teilen sich das Fehlen eines verbindlichen Zeitplans und heftige Gegenwehr diverser Beteiligter im Unternehmen – aufgrund eines fehlenden Commitments der Geschäftsführung.

Welches sind die größten Risiken, wenn man beim Datenschutz schludert?

Das größte Risiko sind nicht die teils empfindlich hohen Geldstrafen. Das größte Risiko besteht darin von kritischen Kunden und Geschäftspartnern in der Öffentlichkeit vorgeführt zu werden. Medien mögen Stories über Firmen, die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen. Der Schaden, der durch diesen Imageverlust entsteht, dürfte größer sein und länger nachwirken als jede Geldstrafe.

Welche sind die häufigsten Fehler im laufenden Geschäft der Datenschutzverantwortlichen?

Die kann man am besten unter dem Begriff Unterlassungen bündeln. Das Weglassen wichtiger aber unbequemer Aufgaben oder Pflichten, das Nichtreagieren auf Beschwerden oder Ansprüchen von Kunden und Betroffenen oder auch das fehlende Kontrollieren, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich funktionieren. Man kann pauschal festhalten, dass ein Stückwerk von Regelungen und Formularen hier nicht funktioniert und ein Managementsystem die bewährte Lösung darstellt, wenn es wie beispielsweise im Qualitätsbereich sorgfältig betrieben wird.

Was halten Sie von Datenschutz-Abos im Internet?

Gar nichts. Das wirkt auf uns wie ein moderner Ablasshandel. Da wird zwischen den Zeilen versprochen, dass man mit einer Verpflichtung zu einem bestimmten Paket die Haftung delegieren kann. Aber genau das geht nicht. Das Management beziehungsweise die Leitung bleiben haftbar. In der täglichen Praxis erleben wir, dass vor allem jene Unternehmenslenker zu den Billiganbietern tendieren, die das Thema Datenschutz ohnehin nicht ernst nehmen und denen die Konsequenzen nicht klar sind. Allerdings zeigt die Erfahrung auch hier: wer billig kauft, zahlt mindestens zweimal. Bei uns melden sich inzwischen viele Unternehmen, die beim ersten Mal gespart, aber bis heute nichts vernünftig geregelt haben. Viele von denen haben ihren Billig-Datenschutzbeauftragten nie gesehen.

Wie wird sich der deutsche Datenschutzmarkt weiterentwickeln?

Am Anfang gab es die Idee, dass qualifizierte Datenschutzbeauftragte gleichzeitig fit im Datenschutzrecht, in IT und in Unternehmensprozessen sein müssen. In der Praxis zeigte sich, dass das neue Wissen erst in Kombination mit jahrelanger Erfahrung seine Wirkung entfaltet. Schwierige Aufgaben landen immer öfter bei den Pionieren des Marktes. Sicher auch, weil viele Neueinsteiger lediglich eine gute Teilqualifikation haben und deshalb schnell an ihre Grenzen kommen. Und Einzelkämpfer werden es künftig immer schwerer haben, zunehmend komplexere Aufgaben zu bewältigen. Der Trend geht also mehr in Richtung leistungsfähige Unternehmensberatungen, bei denen Datenschutz nicht ein Teil- oder Nebenaspekt, sondern der Kern des Geschäfts ist.

Welche sind die größten Datenschutz-Herausforderungen in der Gesundheitswirtschaft?

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten dient nicht ausschließlich der gesundheitlichen Versorgung, sondern oftmals stehen zudem Fragestellungen einer Nutzung zu Qualitätssicherung oder Forschung im Raum. Was zulässig ist, wird von Gesetzgeber und Rechtsprechung geregelt. Große Herausforderungen stellen sich daher oftmals an den Schnittstellen von Medizin, Forschung und Industrie. So ist beispielsweise die Nutzung von KI und entscheidungsunterstützender Systeme in der Medizin ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten kaum vorstellbar und damit eine der größten Herausforderungen für den Gesundheitsdatenschutz. Eine weitere Herausforderung dürfte heute und auch in Zukunft darin bestehen, Forschungsinteressen und Datenschutz in den Vorhaben gleichermaßen zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist, dass auch für die Akteure im Gesundheitswesen durch die DSGVO der Aufwand für die Erfüllung von Transparenz- und Informationspflichten deutlich gestiegen ist.

Welche sind die besonderen Herausforderungen des technischen Datenschutzes?

Der technische Datenschutz hat im Grunde drei Dimensionen: a) das Wissen der Mitarbeiter um Risiken und richtiges Verhalten, b) die Sicherheit von Hardware und c) Software und die Qualität der Angriffe von außen. Das Besondere ist, dass die Lücken bei b) und c) nicht restlos bekannt sind und dass der Druck der Saboteure und Datenfischer aus dem Internet immer weiter zunimmt. Man kann gewisse Stati der Sicherheit erreichen, muss aber dauerhaft am Ball bleiben. Beim Know-how der Mitarbeiter hingegen kann man eine Menge tun, um das Risiko zu reduzieren. Hier verschenken die meisten Unternehmen leider viel Potenzial.

Welche Stellung hat das Datenschutzrecht in Deutschland?

Das Datenschutzrecht in Deutschland ist schon lange etabliert – das erste Datenschutzgesetz der Welt gab es 1970 in Deutschland.  Und viel von dem, was wir auch zuvor im Datenschutz schon kannten, findet sich aus gutem Grund in der DSGVO wieder. Aber nach wie vor gibt es Bereiche, in denen noch mehr Fragen als Antworten bestehen. Das eine durch das andere zu ersetzen ist eine laufende Aufgabe der Fachjuristen und den dafür zuständigen Behörden. Und der Fokus muss europaweit geöffnet bleiben, denn das was in anderen Mitgliedsstaaten geschieht, kann sehr schnell auch hier maßgeblich werden.

Was sind Gütesiegel für Datenschutzbeauftragte wert?

Bislang noch nicht viel. Hier und da tauchen selbstgestrickte Siegel auf. Aber diese entsprechend damit noch lange nicht den Anforderungen des Berufsbildes der Datenschutzbeauftragten, das der BvD schon vor Jahren formuliert hat. Wir von ds² unterstützen den Kampf des BvD dafür, dass die Grundausbildung verbessert wird und dass Erfahrung nachgewiesen werden muss. Der von einer Vielzahl von Ausbildungs- und Betriebsangeboten geflutete Markt braucht dringend mehr Orientierung für die Unternehmen und Behörden.

Was sind Gütesiegel für den Datenschutz im Unternehmen wert?

Bislang leider noch nicht viel. Gemäß DSGVO sollen die Aufsichtsbehörden und die DAKKS hier ein belastbares Verfahren für ein Datenschutzgütesiegel entwickeln, damit Unternehmen ihre Investitionen in den Datenschutz durch das Gütesiegel bestätigen lassen können. Leider geht es hier kaum voran, weil u.a. den Aufsichtsbehörden dazu die Kapazitäten fehlen und sich die Zusammenarbeit mit der DAKKS erst noch entwickeln muss. Dies bietet leider einen Nährboden für zahlreiche selbstentwickelte Gütesiegel, die oft das Papier nicht wert sind. Viele Anbieter beraten erst und zertifizieren dann ihre eigene Beratung. Das ist natürlich unseriöser Unfug, der die Unternehmen auch noch teuer zu stehen kommt.

Was spricht für, was gegen einen internen Datenschutzbeauftragten?

Dafür spricht augenscheinlich, dass der/die Ausgewählte weiß, worum es im Unternehmen geht und wer die Beteiligten sind. Oft werden die internen DSB jedoch nicht ausreichend mit Befugnissen und Kapazitäten ausgestattet, dann fehlt es an Rückhalt und Durchsetzungskraft. Und nicht selten mangelt es nicht nur teilweise an Qualifikation und Erfahrung in den Kernthemen des Datenschutzes Recht, IT und Prozessoptimierung. Der interne DSB muss jede Lösung zunächst selbst entwickeln und dann im Unternehmen jemanden finden, der sie umsetzt – das darf er ja selbst oft nicht, weil dies zu einem Interessenkonflikt führt. Leider wird als interner DSB oft jemand gewählt, der das Thema auch nur als lästige Nebenaufgabe ansieht und damit keinerlei Motivation für eine erfolgreiche Arbeit als DSB mitbringt.

Was spricht für, was gegen einen externen DSB?

Der größte Nachteil des externen DSB ist auch eine Chance: Sie/Er kennt das Unternehmen nicht und muss sich hier einarbeiten. Dadurch wird aber auch jegliche Betriebsblindheit vermieden und der Raum für ganz neue Lösungen und Erfahrungen geschaffen. Weiterhin spricht für den externen DSB, dass dieser – sofern gut qualifiziert – viele Lösungen bereits gefunden hat und mit in das Unternehmen einbringt. Das beschleunigt viele Aufgaben und erhöht die Effizienz oft deutlich.Das Defizit des fehlenden Unternehmenswissens wird in der Praxis dadurch ausgeglichen, dass einem externen DSB ein interner Koordinator zur Seite steht. Dies kann jeder sein, der im Unternehmen ausreichend vernetzt ist, die Prozesse gut kennt und dazu die erforderliche Kapazität mitbringt. Im Gegensatz zur Funktion des DSB kann die Rolle des Koordinators auch durch eine Führungskraft wahrgenommen werden.

Downloads & Dokumente

Gerne stellen wir Ihnen eine kleine Übersicht über unternehmensrelevante Dokumente rund um das Thema „Datenschutz“ zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen auch mit weiteren Unterlagen aus. Rufen Sie uns einfach an.

Informationen zum Datenschutz im Homeoffice

Plötzlich im Homeoffice
Muster Homeoffice-Richtlinie
Checkliste Homeoffice

Hinweisschilder zur Mitarbeitersensibilisierung am Arbeitsplatz

Die folgenden Dokumente dienen der Sensibilisierung der Mitarbeiter. Sie können die einzelnen Hinweisschilder z.B. ausdrucken und im Büro aufhängen, sodass sie immer im Blick sind.

Hinweis zur Datenschutzverletzung
Hinweisschild zum Umgang mit Passwörtern
Hinweisschild zum sicheren Arbeitsplatz
Hinweisschild zu Schadsoftware
Hinweise zu Clean Desk
Datenschutz kompakt

Kontakt

Schreiben Sie uns eine Mail an oder rufen Sie uns an:

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