Unternehmen sind heute oftmals auf die Unterstützung von Inkassodienstleistern angewiesen, um ihre Liquidität zu erhalten und das Ausfallsrisiko zu begrenzen.

Inkassodienstleister erhalten per Vollmacht die Erlaubnis die Forderung beim Schuldner einzutreiben. Doch wie weit greift die Vollmacht des Inkassodienstleisters wirklich?

Welche Möglichkeiten Schuldner und Inkassodienstleister nutzen können, um einerseits den Datenschutz zu beachten und andererseits die notwendigen Informationen auszutauschen, ohne gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen, ist sorgfältig zu prüfen. Wie sich Datenschutz in diesem Fall auswirkt, welche Möglichkeiten sich für Unternehmen bieten und welche Grundlagen der DSGVO hier zu Grunde liegen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.

Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt viele Unternehmen das Thema Datenschutz. Insbesondere der Beschäftigtendatenschutz (Arbeitnehmerdatenschutz) beschäftigt die Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden. Die diversen Problemfelder (beispielsweise im Bereich der Protokollierung von Mitarbeiterdaten oder aber auch hinsichtlich unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrollen) führen immer öfter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Abgrenzung einer erforderlichen Ermittlung beispielsweise aus Compliance-Gründen ist gegenüber einer unzulässigen Arbeitnehmerüberwachung von zunehmender Bedeutung. Gerade im Beschäftigtendatenschutz ist neben der DSGVO auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu berücksichtigen. Dieses regelt den Beschäftigtendatenschutz über die DSGVO hinaus noch konkreter. Werden die gesetzlichen Anforderungen missachtet, kann der Arbeitgeber mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden (wir berichteten diesbezüglich beispielsweise in unserem Blogbeitrag 35,3 Mio.-Bußgeld für Verstoß gegen Mitarbeiterdatenschutz).

Welche konkreten Regelungen im Unternehmen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Beschäftigtendaten zu treffen sind und wo möglicherweise weiterer Handlungsbedarf vorliegt, sollte im Rahmen einer Analyse ermittelt werden. Dabei sind selbstverständlich die bereits vorliegenden Regelungen und Vereinbarungen auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen.

Aufgrund der umfassenden Erfahrungen der ds²-Berater aus zahlreichen vergleichbaren Projekten können Sie von uns bewährte Praxislösungen mit hoher Akzeptanz bei Mitarbeitern bzw. der Mitarbeitervertretung erwarten.

Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.

ds² profitiert von langjährigen Erfahrungswerten, umfangreichem Wissen in Theorie und Praxis sowie einer guten Zusammenarbeit mit den relevanten Institutionen der Branche. Damit die Kunden von ds² die bestmögliche Beratung bekommen, legen wir großen Wert auf entsprechende Aktualität, Professionalität und Flexibilität. Alle ds²-Berater haben die besten Ausbildungen im Bereich des Datenschutzes absolviert und werden durch regelmäßige Schulungen mit den neusten Entwicklungen und Richtlinien vertraut gemacht. Jeder Berater hat entsprechende Prüfungen abgelegt und kann auf eine umfangreiche Berufserfahrung in Unternehmen und als Datenschutzberater zurückgreifen.

Die ds²-Kunden können sich jedoch nicht allein auf ein umfangreiches Fachwissen verlassen, sondern auch auf einen professionellen, kundenfreundlichen Service. Den Kunden steht jederzeit ein Ansprechpartner, auch vor Ort, zur Verfügung, der mit dem Unternehmen vertraut ist. Neben dem eigentlichen Datenschutzberater wird ein Stellvertreter bereitgestellt, welcher von der Bestandsaufnahme an auch immer ansprechbar ist.

Des Weiteren profitieren die Kunden vom Know-how aller Berater, da zwischen diesen ein ständiger Wissenstransfer auf allen Fachgebieten erfolgt. Bei akuten Problemen bietet ds² die Möglichkeit von Online-Konferenzen, um eine möglichst schnelle Lösung umzusetzen oder auch um den gesamten Prozess wirtschaftlicher zu gestalten.

Zu Ihrer Sicherheit sind sämtliche Tätigkeiten der ds²-Berater durch unsere Beratungshaftpflichtversicherung geschützt.

Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421/308950.

magnifiercrossmenu