Referenz

Wichtig: Bei Videoüberwachung immer den Datenschutz einbinden

Die Technik der Videoüberwachung ist heute eine weit verbreitete Möglichkeit, um in den betroffenen Bereichen sowohl Eigentum, als auch Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Doch die Installation dieser Anlagen erfordert eine durchgehende und detaillierte Prüfung, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Durch die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kann die Videoüberwachung zu einem beliebten und gesetzeskonformen Überwachungstool werden, welches Unternehmen vor Diebstahl und Sachbeschädigung schützen kann. Doch die Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen muss sorgfältig betrachtet und überprüft werden. Denn gerade weil das Thema Videoüberwachung in den Medien so präsent ist, gerät diese Technik immer wieder in den Fokus der zuständigen Aufsichtsbehörden. Der Betrieb erfordert eine Risikoabwägung und gegebenenfalls auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung und in Einzelfällen sogar die Hinzuziehung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Welche Anlagen evtl. gegen die Vorschriften verstoßen und welche Vorschriften für die individuellen Fälle gelten, sollte genau von Experten untersucht werden, um das System den einschlägigen Regelungen anzupassen.

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Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.

Thomas Spaeing

Gründer und Geschäftsführer der ds²-Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Vorstandsmitglied BFB, Gründungspräsident EFDPO, Brüssel.
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