Referenz

Schutz von Kundendaten

Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ist die Sensibilisierung für den Datenschutz gestiegen. So ist mittlerweile vielen Abteilungen, die mit Kundenansprachen arbeiten, bewusst, dass neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch der Datenschutz zu berücksichtigen ist. Die verantwortliche Stelle im Unternehmen stellt sich jedoch meist die Frage: "Darf ich das?"

Denn bei Verstößen in diesem Bereich ist nicht nur mit Konsequenzen durch die Gewerbeaufsicht sondern auch durch die Datenschutzaufsicht zu rechnen.

Insbesondere im Marketing und im Vertrieb stellen sich die Fragen, wie die Kundenansprache heute noch zulässig, aber dennoch wirtschaftlich erfolgen kann. Sind Preisausschreiben noch möglich? Welche Anforderungen sind bei der Erhebung von Adressdaten zu beachten?

Welche Werbung ist bei eigenen Kunden noch erlaubt? Was muss ich bei der Neukundengewinnung berücksichtigen? Brauche ich immer eine Einwilligung? Wie bekomme ich eine wirksame Einwilligung? Darf ich noch Visitenkarten annehmen? Wann dürfen Newsletter verschickt werden?

Die ds²-Berater analysieren Ihre Kundenkommunikation aus datenschutzrechtlicher Sicht und unterstützen Sie bei der Entwicklung der erforderlichen Prozesse und der Formulierung erforderlicher Dokumente, um Ihnen die Sicherheit zu geben, im Bereich der Kundenansprache datenschutzgerecht aber auch wirtschaftlich zu arbeiten. Ganz nebenbei sind Sie damit Ihrem Wettbewerb oft deutlich voraus. Viele ds²-Kunden werben erfolgreich damit, dass sie beim Datenschutz keine Kompromisse zu Lasten ihrer Kunden machen.

Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5421 308950.

Karsten Steinkühler

Dipl.-Ing., langjährige Erfahrung als Trainer und Dozent im IT-Bereich, Datenschutzbeauftragter in KMU und Berater im Bereich Informationssicherheit.
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