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Impfstatus - wer darf ihn erfragen?

Das Thema „Impfen“ hat durch den Pandemieverlauf eine ganz neue Popularität und Stellenwert erlangt. Die gesamte Welt impft gegen eine Krankheit und das im identischen Zeitraum. Hierzulande spielt bei den Maßnahmen rund um Corona auch der Datenschutz eine gewisse Rolle. Unter anderem stellt sich die Frage, darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen? Darf dieser dokumentiert werden?

Bei der Beantwortung dieser Fragen muss berücksichtigt werden, dass der Impfstatus ein sog. Gesundheitsdatum darstellt. Dieses darf nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage aus dem Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift. Ferner sind die Besonderheiten im Beschäftigtenkontext zu berücksichtigen. Daher lässt sich vorliegend die Verarbeitung des Impfstatus nicht ohne Weiteres auf die Einwilligung stützen. Die Freiwilligkeit ist aufgrund des Über-/Unterordnungsverhältnisses im Arbeitsverhältnis nicht gegeben. Sollte in den Landesverordnungen zum Schutz vor Corona keine Regelungen getroffen worden sein, darf der Arbeitgeber den Impfstatus nicht abfragen. In den Verordnungen von Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden die Arbeitnehmer verpflichtet bei einer mindestens fünftägigen Abwesenheit einen negativen Corona Nachweis vorzulegen, den Impfstatus bekannt zu geben oder vor Ort einen Test unter Beobachtung durchzuführen. Die Arbeitgeber dürfen die personenbezogenen Daten nicht dokumentieren. Sie müssen nachhalten, dass es einen Kontrollprozess gibt und diesen darlegen können. Auch die weiteren Rechtsgrundlagen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO greifen nicht.

Erlaubt ist eine Abfrage des Impfstatus nur für einige wenige Arbeitgeber gem. § 23 a Infektionsschutzgesetz. Diese sind abschließend in § 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz aufgeführt. Es handelt sich u.a. um Krankenhäuser und Arztpraxen.

Ein aktuelles Thema, bei dem es sich sicherlich lohnt, die weitere Entwicklung abzuwarten. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

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Andrea Backer-Heuveldop

LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin leitet den Bereich Gesundheitsdatenschutz im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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