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Eine Website ohne Cookie-Banner?

Das Thema Cookie-Banner ist in aller Munde. Und dennoch besteht diesbezüglich in vielen Unternehmen (teilweise sogar Werbeagenturen) Unsicherheit. Wann muss man einen Cookie-Banner setzen und kann eine Website eigentlich auch ohne Cookie-Banner rechtskonform sein?

Um diese Fragen zu beantworten ist zunächst zwischen Session Cookies (z.B. für die Funktionalität des Warenkorbs beim Onlineshopping oder zum Laden von Voreinstellungen zur Sprache) und Persistenten Cookies (z.B. zum Tracking oder zum Speichern und Laden von Nutzereinstellungen) zu unterscheiden. In diesen Cookies werden personenbezogene Daten (wie z.B. die IP-Adresse) gespeichert. Da für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer das Vorliegen einer Rechtsgrundlage erforderlich ist und die Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich des Einsatzes von Cookies keine speziellen Regelungen vorsieht, kommen die Einwilligung und das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlagen in Betracht.

Die Nutzung von Session Cookies, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Website nutzerfreundlich darzustellen oder technisch erforderlich sind, kann in der Regel mit einem berechtigten Interesse begründet werden. Ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse besteht, ist im Einzelfall mit einer dokumentierten Interessenabwägung für Implementieren des Cookies zu ermitteln. Cookies, bei denen kein berechtigtes Interesse besteht, dürfen nur dann aktiviert werden, wenn der Website-Besucher in die Nutzung eingewilligt hat. An dieser Stelle kommt der Cookie-Banner ins Spiel, der vor der Aktivierung den Website-Besucher über die einwilligungspflichtigen Cookies informiert, die der Website-Betreiber nutzen möchte. Nur, wenn der Website-Besucher die Einwilligung erteilt hat, dürfen die von der Einwilligung betroffenen Cookies aktiviert werden. Einwilligungsbedürftig sind beispielsweise regelmäßig Persistente Cookies, die zu Marketingzwecken (z.B. Tracking) eingesetzt werden.

Ob ein Cookie-Banner gesetzt werden muss, hängt somit davon ab, ob und wenn ja welche Cookies zu welchem Zweck auf der Website genutzt werden. Nicht auch zuletzt vor dem Hintergrund der Datensparsamkeit empfiehlt es sich, immer zu hinterfragen, ob auf den Einsatz bestimmter Cookies verzichtet werden kann. Denn nicht selten teilen uns Unternehmen mit, dass sie zwar Tracking-Cookies einsetzen, die Auswertungen aber nie einsehen. Werden keine Cookies auf der Website genutzt (wie es bei unserer ds²-Website zutrifft), muss auch kein Cookie-Banner gesetzt werden.

Benötigen Sie Unterstützung beim Thema Website datenschutzgerecht gestalten? Dann melden Sie sich gern bei unserem ds²-Team. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Sabrina Welmer

LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches und wirtschaftsrechtliches Wissen sowie Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen und berät seit 3 Jahren als Datenschutzbeauftragte und im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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