Im Urteil des EuGH vom 9.7.2026 - C-788/24 geht es um Geoblocking. Geoblocking ist eine Technik zur regionalen Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter. Das Gericht entschied, dass ein Werk, welches gemeinfrei geworden ist, in einem EU-Mitgliedstaat im Internet unentgeltlich verfügbar gemacht werden darf, auch wenn es in anderen Mitgliedstaaten weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Eine wirksame technische Maßnahme auf der Internetseite muss jedoch verhindern, dass Internetnutzer aus Mitgliedstaat, in denen das Werk weiterhin geschützt ist, darauf zugreifen können.
Beim Geoblocking sind dazu die Nutzer aus den entsprechenden Mitgliedsstaaten zu identifizieren. Dabei können personenbezogene Daten wie die IP-Adresse verarbeitet werden. Wird ein solches Vorgehen gewählt, muss dies entsprechend in der Datenschutzerklärung beschrieben werden.