Der Geschäftsführer*in trägt die Verantwortung und persönliche Haftung für die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Daher ist eine qualifizierte Datenschutzberatung unerlässlich.

Datenschutz ist – auch wenn es in vielen Unternehmen noch immer so gesehen wird – schon lange keine One-Man-Show mehr. Zum einen braucht es Juristen, die Verordnungs- und Gesetzestexte analysieren und daraus Compliance-Kataloge entwickeln. Dazu bedarf es des Know-hows der IT-Experten, die sich um die technische Datensicherheit kümmern. Zum anderen braucht es Prozessmanager, die aus dem Wollen der Juristen und dem Können der IT-Experten gesetzeskonforme und funktionierende Prozesse formen. Deren von guter Ausbildung und viel Erfahrung geprägte Kunst ist es, neue Prozesse zu entwickeln oder bestehende so zu überarbeiten, dass sie künftig nicht nur legal, sondern auch noch effizienter sind.

Alle ds²-Berater haben eine juristische Ausbildung und verfügen über eine exzellente Ausbildung im Datenschutz. In puncto Datensicherheit greift ds² auf seine internen IT-Spezialisten*innen zurück. Durch regelmäßige interne und externe Fortbildungen sind die Berater*innen immer gut und aktuell informiert. Zudem sind sämtliche Berater*innen auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten des BvD verpflichtet.

ds² ist nicht daran interessiert ihr Geld durch den Verkauf von Standarddokumenten zu erzielen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine branchenbezogene, sondern auch unternehmensbezogene Einschätzung ihrer Lage. Wir gehen auf ihre individuellen Anforderungen ganz explizit und persönlich ein.

Bei der Betreuung Ihres Unternehmens übernimmt ein ds²-Berater alle gesetzlichen Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten nach DSGVO und BDSG. Mindestens ein weiterer ds²-Berater wird als Stellvertreter tätig. So ist die Bearbeitung ihrer Anliegen stets sichergestellt.

Die Umsetzung des Datenschutzes kann und darf der Datenschutzbeauftragte nicht für Sie übernehmen. Der Datenschutzbeauftragte hat sich bei seinen Aufgaben an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Eine gesetzlich vorgesehene Aufgabe des DSB ist, Dokumente mit datenschutzrechtlichem Bezug zu prüfen. Der DSB kann daher keine Dokumente selbst erstellen, die er laut Gesetz zu überprüfen hat. Wir lassen Sie jedoch nicht mit Anfragen, die nicht als externer Datenschutzbeauftragter bearbeitet werden können, allein. Diese können als Zusatzleistung angeboten und mithilfe unserer Projektsupporter mit Ihnen gemeinsam angegangen werden.

Erfolg ist ein langfristiges Ziel, welches nicht nur durch Wirtschaftlichkeit, sondern auch durch Vertrauen erreicht werden muss. Hierzu müssen alle Beteiligten von Ihrem Unternehmen überzeugt sein – so auch von der Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Unser Ziel ist es, die betroffenen Prozesse zu optimieren, um somit zu einem möglichst guten Betriebsergebnis beizutragen, denn Datenschutz und Datensicherheit können den Unternehmenserfolg durch

stärken.

Unsere Kalkulation richtet sich nach der Aufstellung ihres Unternehmens. Durch unsere Expertise können wir Ihren Bedarf abschätzen und den Aufwand auf das erforderliche Maß begrenzen. Unsere Ausbildung, Erreichbarkeit und individuelle Beratung stehen im Einklang mit einer qualifizierten Betreuung. Unsere transparente Rechnungsstellung führt exakt auf, wer welche Aufgaben veranlasst und mit welchem Zeitaufwand abgedeckt hat.

Der Datenschutzbeauftragte ist von Gesetzes wegen ab der ersten Kontaktaufnahme zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wir haben uns auf den Datenschutz und die Datensicherheit verpflichtet. Wir beraten regelkonform und stellen die gleichen Ansprüche an uns selbst. Nicht zuletzt verfügt ds² im Schadensfall über eine ausreichende Deckungssumme.

magnifiercrossmenu