Die Auslagerung von Datenverarbeitungen (Auftragsverarbeitung) an externe Dienstleister hat zur Folge, dass Unternehmen die sensiblen personenbezogenen Daten, die in ihrer Verantwortung liegen, an Drittunternehmen weitergeben.
Der Umgang mit den personenbezogenen Daten in einem Unternehmen ist nicht nur eine Vertrauenssache, sondern fordert des Öfteren auch besondere vertragliche Regelungen. Datenschutz ist gerade im Bereich der Auftragsverarbeitung von hoher Bedeutung. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der für die Daten Verantwortliche (Auftraggeber) beim Outsourcing für die Einhaltung der Datenschutz- und Datensicherheitsstandards verantwortlich. Er hat zu überprüfen, ob der Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) diese Anforderungen erfüllen kann. Der Auftragnehmer wird dabei unter anderem dazu verpflichtet zu erläutern, wie er die Einhaltung dieser Regelungen dauerhaft gewährleisten kann. Für den Auftragnehmer ist daher ein entsprechendes Konzept eine existentielle Voraussetzung für die Tätigkeit in diesem Geschäftsfeld.
ds² hat umfassende Prozesse und Verfahren entwickelt, mit denen Auftraggeber ihren Verpflichtungen nachkommen können.
Für Auftragnehmer bieten wir die Erstellung eines individuellen Datensicherheitskonzeptes gem. Art. 32 DSGVO, sowie ggf. die Anpassung und Dokumentation der Prozesse der Dienstleistungen, die Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind.
Weitere detaillierte Informationen sowie mögliche Lösungsansätze zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5423 95 993 20.