Der Datentransfer zwischen der EU und Großbritannien ist trotz Brexit gesichert. Seit dem 01.07.2021 besteht ein anerkannter Angemessenheitsbeschluss. Dieser stellt eine geeignete Garantie gem. Art. 45 DSGVO dar und ermöglicht den sicheren Datentransfer in ein anderes Land außerhalb der EU/EWR.
Eine kurze Pressemitteilung des LDI NRW finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Brexit-Angemessenheitsbeschluss/Brexit-Angemessenheitsbeschluss.html
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