Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten dient nicht ausschließlich der gesundheitlichen Versorgung, sondern oftmals stehen zudem Fragestellungen einer Nutzung zu Qualitätssicherung oder Forschung im Raum. Was zulässig ist, wird von Gesetzgeber und Rechtsprechung geregelt. Große Herausforderungen stellen sich daher oftmals an den Schnittstellen von Medizin, Forschung und Industrie. So ist beispielsweise die Nutzung von KI und entscheidungsunterstützender Systeme in der Medizin ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten kaum vorstellbar und damit eine der größten Herausforderungen für den Gesundheitsdatenschutz. Eine weitere Herausforderung dürfte heute und auch in Zukunft darin bestehen, Forschungsinteressen und Datenschutz in den Vorhaben gleichermaßen zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist, dass auch für die Akteure im Gesundheitswesen durch die DSGVO der Aufwand für die Erfüllung von Transparenz- und Informationspflichten deutlich gestiegen ist.