Aktuelles

Windows-Telemetriekomponenten

23.10.2023

Das weitverbreitete Betriebssystem Windows sendet in den Grundeinstellungen diverse Daten über die Benutzer und die genutzten Geräte an den Hersteller Microsoft.

Bei der Übermittlung von Telemetriedaten handelt es sich um eine eigene Verarbeitung personenbezogener Daten, für die eine Rechtsgrundlage erforderlich ist und bei der die Grundsätze des Datenschutzes („privacy-by-design“, „privacy-by-default“, Informationspflichten etc.) einzuhalten sind. Das Abstellen der Übermittlung und der damit einhergehenden Vereinfachungen hinsichtlich des Datenschutzes kann daher von großem Interesse sein. Zumal die Erfüllung der Rechenschaftspflicht recht anspruchsvoll werden kann.

Um die Übermittlung von Telemetriedaten durch geeignete Einstellungen größtmöglich zu unterbinden, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine mit Screenshots angereicherte Handreichung herausgegeben:

https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki50.pdf

Wir empfehlen, möglichst weitgehende Einschränkungen bezüglich der Telemetriedaten umzusetzen und die Handreichung als sinnvolle Hilfe zu nutzen.

Sabrina Moll

LL.M., betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin berät Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor.
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