Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) führt koordinierte Prüfaktionen durch. Dazu werden europaweit von den Aufsichtsbehörden ein abgestimmter Fragebogen zu einem bestimmten Thema an öffentliche und private Stellen verschickt.
Die nächste Aktion zum Thema "Recht auf Löschung" startete am 05.03.2025.
An der Aktion nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.
Mit dem Fragebogen wollen sie erfahren, wie das Recht auf Löschung von den Unternehmen und Behörden praktisch umgesetzt wird. Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ist eines der am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichtsbehörden zahlreiche Beschwerden eingehen.