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Phishing und seine Unterarten

Phishing

Im Januar diesen Jahres wurden E-Mails versendet, in der Verbraucher aufgefordert wurden Ihre "photoTAN-App" zu aktualisieren. Angeblich ist dieser Vorgang erforderlich, um die Funktionen der App weiterhin nutzen zu können. Für die Aktualisierung wird eine Frist von 48 Stunden vorgegeben, ansonsten werde die Nutzung der App „Funktionsstörungen“ aufweisen.

Hierbei handelt es sich um Phishing und sollte unbedingt unbeantwortet in den Spam-Ordner verschoben werden! Wenn Apps aktualisiert werden müssen, geschieht dies über die Stores, von denen sie installiert wurden (z.B. App Store, Play Store). Suchen Sie nur dort nach einem Update!

Phishing können Sie insbesondere an folgenden Kriterien erkennen:

  • unpersönliche Anrede,
  • Verlinkung innerhalb der E-Mail,
  • unseriöse Absenderadresse,
  • kurze Fristsetzung,
  • Drohung 

Phishing-Unterarten

  • Smishing1 – Betrug per SMS
  • Quishing2 – Betrug per QR-Code
  • Vishing3 – Phishing am Telefon (via voice)
  1. Smishing
    Kunstwort “Smishing” setzt sich aus den Begriffen SMS und Fishing zusammen
    Derzeit erhalten Verbraucher SMS von angeblichen Paketdiensten in denen es um die Zustellung eines Pakets geht. In der SMS ist ein Link enthalten, auf den Sie klicken sollen.  Sofern Sie den Link anklicken, könnten jedoch schädliche Anwendungen und SMS auf Ihr Telefon installiert werden, Massen-SMS versendet werden, persönliche Daten erschlichen und Geld abgezockt werden oder Sie in Abofallen locken.
    Haben Sie versehentlich den Link in der Nachricht angetippt, erlauben Sie keine Installation einer neuen App! ↩︎
  2. Quishing
    Kunstwort “Quishing” setzt sich aus den Begriffen QR-Code und Fishing zusammen
    In der Stadt Hannover wurden an mehreren Parkautomaten Aufkleber mit QR-Codes beklebt, die vorgeben, vom Bezahlanbieter easypark zu sein.  Dabei wurden originale Hinweisschilder des Anbieters überklebt. Die gefälschten Aufkleber auf Anhieb zu erkennen ist schwer. Meist gelingt dies nur, wenn diese schief aufgeklebt wurden oder andere Schriftfelder sichtbar überklebt wurden.
    Scannt man diesen QR Code, führt dieser zu einer Webseite (easypark.live.), auf der man zunächst aufgefordert wird, die passende Parkzone zu wählen und die Parkzeit zu bestimmen. Wenn es an die Bezahlung geht, wird die Eingabe der Kreditkartendaten gefordert. Dies führt dazu, dass die Täter Kreditkartendaten der Verbraucher abgreifen und für missbräuchliche Zwecke einsetzen können.
    Der „echte“ Anbieter verweist nicht auf eine Webseite, sondern fordert die Bezahlung für die auf dem Schild angegebene Höchstparkdauer in einer App an.
    Zudem sollten Kurzlinks nach dem Scannen des Codes genau geprüft werden. ↩︎
  3. Vishing
    Kunstwort “Vishing” setzt sich aus den Begriffen Voice und Fishing zusammen
    Die Opfer werden telefonisch von einem Mitarbeiter einer Bank angerufen. IN dem Gespräch erklärt der Bankmitarbeiter, dass es auf dem Konto des Opfers unberechtigte Abhebeversuche mit einer kopierten Girocard beziehungsweise EC-Karte gegeben hat oder der Bank eine Überweisung für das Ausland vorläge.
    Dem Opfer wird erzählt, dass sein Konto gesperrt wurde und man nun die originale Bankkatze und PIN benötige. Noch während des Gesprächs erscheint ein angekündigter Bote der angeblichen Bank und lässt sich die Karte aushändigen.
    Die Betrüger tätigen umgehend eine Verfügung mit der erhaltenen Bankkarte.
    Wichtig zu wissen ist, dass kein Bankinstitut oder eine Behörde am Telefon persönlichen Informationen insbesondere Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern erfragt. ↩︎

Sabrina Moll

LL.M., betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin berät Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor.
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