Aktuelles

Bürokratieentlastungsgesetz

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft. Dies führt zu Änderungen in verschiedenen Gesetzen, wie u.a. dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Datenschutzrechtlich hat dies Einfluss auf gewisse Aufbewahrungsfristen und Formvorschriften. Die neuen Regelungen, insbesondere die Löschfristen, sind in Systemen und Richtlinien zu ändern.

Jocelyn Poschmann

Wirtschaftsjuristin, LL.B., fundiertes betriebswirtschaftliches und wirtschaftsrechtliches Wissen. Sie berät im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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