Erschienen am 22. September 2020
Die Reihe der Datenskandale in der Gesundheitswirtschaft reißt nicht ab: Immer wieder werden in den Kellern oder auf den Dachböden stillgelegter Krankenhäuser oder Arztpraxen alte Patientenakten entdeckt. Die Gesetze sind eindeutig, die Verfahren zum Umgang mit alten Akten noch nicht.
Thomas Spaeing, Datenschutzpionier und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., fordert mehr Fokus auf die Archive von Kliniken: „Bevor Fremde prüfen, ob alle alten Akten sicher geborgen wurden, sollte man den Rat von erfahrenen Datenschützern einholen, wie damit umzugehen ist.“
Die Aufbewahrungsfristen für Patientenakten sind lang: 10 Jahre im Minimum, 30 Jahre im Maximum. Solange können Patienten Ansprüche bei Behandlungsfehlern gegen die behandelnden Ärzte geltend machen. Um dieses Recht zu schützen und Patientenakten dauerhaft sicher zu verwahren, empfehlen wir vor einer Klinikschließung die Patientenakten auszulagern. Die Akten könnten beispielsweise in die Obhut der Nachbarklinik oder in eine andere Klinik eines Verbunds übergeben werden. Notfalls können auch die Gesundheitsämter bei den Kreisen eine Verwahrung anordnen.
Da wir mit unserem ds²-Team unter anderem auch große Krankenhauskonzerne betreuen, hoffen wir, dass es bald gelingt, das Bewusstsein hinsichtlich des Datenschutzes zu erhöhen, sodass Datenschutzverletzungen aufgrund nicht gesicherter Patientenakten in Klinik-Ruinen und verlassenen Arztpraxen zur Vergangenheit gehören. Denn unter den entstandenen Imageschäden in dieser Branche haben auch jene in der Gesundheitswirtschaft zu leiden, die achtsam und rechtskonform mit den Daten ihrer Patienten umgehen.
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