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Empfehlungen zu USB-Stick & Co aus der Feder der irischen Aufsichtsbehörde

Die Irische Aufsichtsbehörde (Data Protection Commission (DPC)) erinnert in einer Orientierungshilfe („General Portable StorageDevice Recommendations“) daran, dass der Datenschutz bei portablen Speichermedien, wie z.B. USB-Stick, Laptop, Smartphone u.ä. nicht endet. Vielmehr müssen die Daten auf diesen Geräten sicher verwahrt und vor Missbrauch geschützt werden. Die irische Aufsichtsbehörde listet zusammengefasst folgende Hinweise auf:

  • Keine Nutzung privater Speichermedien am Arbeitsplatz und umgekehrt keine Verwendung dienstlicher Speichermedien in privaten Geräten.
  • Nutzung verschlüsselter Speichermedien (z.B. Passwort) und Ausgabe der Geräte durch eine zentrale Stelle im Unternehmen.
  • Die Unternehmen sollten eine Bestandsliste der Speichermedien führen und vermerken an welche Person das Medium ausgegeben worden ist. Es sollte eine Rückgabe der tragbaren Speichermedien beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen erfolgen.
  • Um Datenschutzverletzungen vorzugreifen, sollten die Berechtigungen derart vergeben werden, dass Mitarbeiter selbständig keine Daten auf portable Speichermedien ziehen können. Dies sollte autorisierten Personen vorbehalten sein.
  • Die tragbaren Speichermedien sollten passwortgeschützt sein. Ein Passwort sollte dabei aus mindestens zwölf Zeichen bestehen. Dabei sind Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen, Zahlen und Satzzeichen zu nutzen.
  • Bei Nutzung eines USB-Sticks sollte sichergestellt sein, dass jeder USB-Stick vor der Nutzung durch einen Automatismus überprüft wird, so dass keine Malware auf den Rechner kommt.
  • Es sollte für alle Daten, die auf einem tragbaren Speichermedium abgelegt werden, ein Backup geben.
  • Die Daten sollten keinen langen Zeitraum gespeichert werden. Nach Zweckerfüllung sollten die Daten umgehend gelöscht werden. Nach Möglichkeit sollten die Daten mit einem „Ablaufdatum“ versehen werden, so dass sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr genutzt werden können.
  • Die Speichermedien sollten über ein Fernverwaltungsprogramm eine Ferndeaktivierungs- oder Fernlöschfunktion unterstützen.
  • Bei Verlust eines tragbaren Speichermediums sollte es möglich sein, nachzuvollziehen, welche Daten sich auf dem Speichermedium befanden und es sollte überprüft werden können, ob Daten verschwunden sind.
  • Nicht eingesetzte tragbare Speichermedien sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen, sondern verschlossen aufbewahrt werden. Auch während der Nutzung gilt, diese sollten nicht unbeaufsichtigt sein und immer unter Kontrolle der autorisierten Person sein.
  • Die USB-Speichermedien sollten regemäßig auf ihre Inhalte geprüft werden. Es dürfen nur die vereinbarten Daten gespeichert werden.
  • Es sollten nur Geräte von seriösen und anerkannten Herstellern und Wiederverkäufern verwendet werden.

Die Nutzer der tragbaren Speichermedien sollten entsprechend sensibilisiert werden.

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Karsten Steinkühler

Dipl.-Ing., langjährige Erfahrung als Trainer und Dozent im IT-Bereich, Datenschutzbeauftragter in KMU und Berater im Bereich Informationssicherheit.
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