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Aufsichtsbehörden äußern sich zur Nutzung von Faxgeräten

Die DSGVO setzt voraus, dass personenbezogene Daten mittels sicherer und damit geeigneter Verfahren, wie z.B. die Post oder Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, versandt werden. Aber wie sieht es mit der Sicherheit von Faxgeräten aus?

Die Übertragung erfolgt mittlerweile zum größten Teil über internetbasierte Datenverbindungen. Die Anbieter von Faxgeräten unterliegen dem Telekommunikationsgesetz und daher der Registrierung bei der Bundesnetzagentur und deren Aufsicht und Sicherheitsanforderungen.

Hessischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel

Die hessische Aufsichtsbehörde hat in einer Handreichung gegen die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax ausgesprochen. Dies entspricht ebenfalls der Meinung der Aufsichtsbehörde in Bremen. Aufgrund der Digitalisierung der Faxübertragung und der Endgeräte könne nicht gewährleistet sein, dass die Daten nicht von Unbefugten abgefangen werden.  Es ist denkbar, dass die beteiligten Zwischenpunkte die zur Datenübertragung angesteuert werden weltweit verteilt sind und von verschiedensten staatlichen oder privaten Akteuren betrieben werden. Die Übertragung sei hinsichtlich der Sicherheit gleichzustellen wie eine unverschlüsselte E-Mail. Daher sei sie „mit dem Risiko des Verlustes der Vertraulichkeit der übermittelten Daten behaftet“.

Es wird seitens der Aufsichtsbehörde daher empfohlen, Faxgeräte zur Übermittlung von personenbezogenen Daten nur in Ausnahmefällen (und auch dann nur unter Einsatz zusätzlicher Schutzmaßnahmen sowohl beim Versender als auch Empfänger) zu nutzen. Besonders sensible Daten sollten gar nicht per Fax übermittelt werden.

Die Stellungnahme der hessischen Aufsichtsbehörde mit alternativen Vorschlägen zur Übermittlung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Welche Sicherheitsanforderungen sind gefordert?

Die Bundesnetzagentur hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen Sicherheitskatalog veröffentlicht. In Anlage 1 des Sicherheitskatalogs werden die Anforderungen an TK-Diensteanbieter mit IP-Infrastruktur thematisiert. Mehr Informationen und entsprechende Erklärungen zu den Sicherheitsanforderungen finden Sie hier.

Darüber hinaus hat das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik einen Baustein herausgegeben, der den Schutz der Informationen, Faxgeräte und Faxserver sicherstellen soll. Diesen finden Sie hier.

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Karsten Steinkühler

Dipl.-Ing., langjährige Erfahrung als Trainer und Dozent im IT-Bereich, Datenschutzbeauftragter in KMU und Berater im Bereich Informationssicherheit.
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