Anfang August 2021 wurde bekannt, dass die österreichische Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen die jö Bonus Club GmbH erlassen hat. Bei der jö Bonus Club GmbH handelt es sich um ein österreichisches Kundenbindungsprogramm. Hier können sich Kunden registrieren und bei mitmachenden Märkten Prämien sammeln oder Aktionscoupons erstehen.
Wie ist es zu dem Bußgeld gekommen? Die jö Bonus Club GmbH möchte über ihre Kunden ein möglichst genaues Profil erstellen. Dafür möchte sie, dass die Kunden in das „Profiling“ einwilligen, so dass sie individualisierte und stimmige Werbung bekommen. Die Umsetzung dieser Idee ließ laut der österreichischen Aufsichtsbehörde zu wünschen übrig. Die Einwilligungen auf der Homepage und auch im gedruckten Flyer erweckten den Eindruck, dass allein in den Eintritt des Clubs eingewilligt wird. Die Nutzer wurden über das Profilig nicht ausreichend bzw. gar nicht informiert. Die Aufsichtsbehörde sieht im Profiling ein großes Risiko für die betroffenen Personen. Es werden Verhaltensweisen ausgewertet und komplette Profile der Personen erstellt. Auf diesen Missstand in den Einwilligungen ist der Bonus Club bereits vorab durch die Aufsichtsbehörde hingewiesen worden und verbesserte das Einwilligungsmanagement.
Nach der Nachbesserung wurden dennoch 2,3 Millionen Kundendaten auf Grundlage der fehlerhaften Einwilligung weiterhin verarbeitet. Es gab allerdings keine Rechtsgrundlage, die diese Verarbeitung gerechtfertigt hat. Daher hätte eine weitere Nutzung der Daten nicht geschehen dürfen. Die betroffenen Personen hätten informiert werden müssen und es hätten neue rechtmäßige Einwilligungen eingeholt werden müssen. Daher wurde dem Club ein Bußgeld von 2 Millionen Euro auferlegt. Bei der Summe wurde die Corona-Krise sowie die schlechten Umsatzzahlen berücksichtigt. Die jö Bonus Club GmbH wird gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
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