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EUGH: Beschluss 2016/1250 zu Angemessenheit des EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig erklärt
EUGH: Beschluss 2016/1250 zu Angemessenheit des EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig erklärt
Erschienen am 17. Juli 2020
Der Europäische Gerichtshof hat eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten aus Europa in die USA für nichtig erklärt, indem er die entsprechende Angemessenheitsentscheidung 2016/1250 der EU-Kommission mit Urteil in der Rechtssache C-311/18 für ungültig erklärt. Diese Entscheidung beinhaltet massive Auswirkungen auf die Praxis.
Lesen Sie auch hier: Vorsicht bei der Datenübermittlung in Drittländer.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des EuGH vom 16.07.2020.
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