Aktuelles
Milliarden-Zuschüsse für Digitalisierung der Kliniken
Erschienen am 23. September 2020
Nur wenige Tage nach einem erfolgreichen Hackerangriff auf die Universitätsklinik Düsseldorf (UKD) hat der Bund einen 3 Mrd. Euro großen Fördertopf aufgemacht. Die Länder sollen weiter 1,3 Mrd. Euro Investitionsmittel bereitstellen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung und die IT-Sicherheit in Deutschlands Krankenhäuser gefördert werden.
Dazu sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.“
Die Krankenhausträger können seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
Dort wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Mrd. Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Gefördert werden unter anderem Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement und Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Auch Personaleinsatz kann durch den KHZF finanziert werden.
Wir von der ds² Unternehmensberatung sind uns einig, dass Krankenhäuser und Klinikverbünde die Gelegenheit nutzen sollten, weiter an ihrer Digitalisierung zu arbeiten. Dabei spielen der Datenschutz und die Datensicherheit eine ganz wichtige Rolle, die jedoch oftmals außer Acht gelassen wird.
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert. Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien.
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