Wo steht Ihr Unternehmen beim Datenschutz?
Der Einstieg in den integrierten Datenschutz by ds² ist die Bestandsaufnahme. Sie dient der Ermittlung der datenschutzrechtlichen Situation im Unternehmen. Durch ihre Skalierbarkeit ist die Bestandsaufnahme für jede Art und Größe einer Organisation wirtschaftlich und effizient darstellbar. Mit der ds²-Datenschutz-Bestandsaufnahme erhalten Sie so schnell einen Überblick und eine erste Einschätzung des Handlungsbedarfes.
Wie läuft die Bestandsaufnahme ab?
Die ds²-Datenschutz-Bestandsaufnahme wird von ausgebildeten und zertifizierten ds²-Beratern durchgeführt. Sie erhalten – nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung – vorab einen Fragenkatalog, der uns zur Vorbereitung der Bestandsaufnahme dient. Bei Ihnen vor Ort werden unsere Berater die entsprechenden Prozesse und Datenverarbeitungen prüfen. Dies erfolgt durch Interviews und Prozess-Stichproben. Die Berater werden die Erkenntnisse vor Ort erfassen und anschließend in unseren Büros dokumentieren und zusammenfassen.
Ziel ist es, einen Überblick über die Unternehmensprozesse und die dazu gehörigen Anforderungen an den Datenschutz zu erhalten und damit einen ersten Ansatzpunkt zur Erstellung eines Maßnahmenplans zu erhalten. Im Zentrum stehen dabei die wesentlichen Risiken im Bereich Datenschutz und möglicher Schwachstellen bei der Sicherheit der Daten.
Was bringt die Bestandsaufnahme?
Im Rahmen eines Abschlusstermins werden unsere Berater Ihnen die Ergebnisse vorstellen. Je nach Skalierungsstufe gehören dazu
Diese Dokumente ermöglichen es Ihnen, den Aufwand für die Optimierung des Datenschutzes im Unternehmen besser einzuschätzen. Auf der Basis dieser Ergebnisse können die Aufgaben priorisiert und ggf. budgetiert werden. Notwendigkeit und Umfang einer Projektphase für die dringendsten Aufgaben können hierdurch ebenfalls definiert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie telefonisch unter +49 5423 95 993 20.
Datenschutz leidet unter einem schlechten Ruf. Den Befürwortern gehen die Gesetze meist nicht weit genug, den Gegnern viel zu weit. Als Geschäftsführer der ds² Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz und Vorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. weiß ich: Wir haben in den letzten 50 Jahren viel geschafft. Nur eines nicht – die Menschen für den Datenschutz zu begeistern.
Datenschutz ist in Deutschland ein Grundrecht jedes Menschen. Datenschutz ist damit so wichtig und so wertvoll wie die Menschenwürde, das Recht auf Leben, das Recht auf Gleichberechtigung, das Recht auf Religions- oder Meinungsfreiheit, um nur wenige zu nennen. Dennoch geht für Datenschutz kaum jemand auf die Straße. Im Gegenteil. Viele gehen mit ihren Daten viel zu lässig um, wundern sich dann aber, wenn sie darüber an der einen oder anderen Stelle stolpern.
Neue Technologien, wie sie das Internet tagtäglich hervorbringt, werden fast ausnahmslos begrüßt, jedoch nur wenig hinterfragt. Laien können sich zudem kaum mehr vorstellen, dass ein funktionierender Schutz vor Datenmissbrauch möglich ist.
Diese Denke hemmt die Arbeit an der Verbesserung von Schutzsystemen. Hierdurch bremsen sich Unternehmen oft selbst aus, statt die Vorteile aus verbesserten Schutzsystemen zu heben. Datenschutz ist in der Praxis von Unternehmen nur eine Herausforderung mehr. Wir von ds² stellen aber immer wieder fest, dass der Datenschutz auch eine Chance ist, bestehende Technologien und Praktiken nachhaltig zu verbessern.
Wir gehen davon aus, dass das Thema die Vorteilsdiskussion der Zukunft bestimmen wird: Wer in der Lage ist, Datenschutz für seine Kunden zu garantieren, ist dem Wettbewerb mehr als eine Nasenlänge voraus.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Autorin oder den Autor. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Datenschutz hat es zu keiner Zeit leicht gehabt. Den Befürwortern ging es nie weit genug, die Gegner fühlten sich in ihrer Arbeit stets eingeschränkt. Statt für Akzeptanz zu werben, wurde mit Strafen gedroht. Ein wahrhaft schlechter Start. Wir von ds² werden weiter daran arbeiten, das Positive und die Vorteile des Datenschutzes aufzuzeigen.
Das scheint nur auf den ersten Blick so. Die Vorschriften des Datenschutzrechts greifen in vielfacher Hinsicht verzahnt ineinander. So kann die Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen immer nur ganzheitlich betrachtet erreicht werden. Wie bei vielen anderen Rechtsgebieten auch ist aber noch nicht jede strittige Frage durch die Rechtsprechung beantwortet, geschweige denn durch Kommentare ausdiskutiert. Zudem wurden die Regelungen aller EU-Mitgliedsstaaten zusammengefasst, da ist es zu erwarten, dass sich dies in der Praxis erst etablieren muss.
Dafür gibt es viele Gründe. Oft mangelt es an Priorität bei der Geschäftsleitung, nicht selten fehlt Know-how, um die hohe Komplexität der Einführung eines Managementsystems zu Ende zu begleiten. In vielen Fällen treffen die Projektverantwortlichen auch auf große Widerstände. Wir gehen aktuell davon aus, dass rund die Hälfte aller Unternehmen die Einführungsphase – die normalerweise rund sechs Monate dauert – auch nach Jahren noch nicht abgeschlossen haben.
Je komplexer die Aufgabenstellung, desto mehr Know-how sollte ein/e Datenschutzbeauftragte/r mitbringen – und dabei geht es nicht nur um Datenschutzrecht, sondern vor allem auch um Prozess-Know-how und IT-Verständnis. Und je größer das Unternehmen ist, desto mehr Kapazitäten braucht es, um die Projekte in angemessener Zeit zum Erfolg zu führen. Kleine und mittlere Unternehmen besetzen das Amt gerne mit nachgeschulten internen Mitarbeitern. Damit diese nicht scheitern, sollte man ihnen externe Sparringspartner sowohl für die Einführung als auch für Problemfälle zur Seite stellen.
Zum einen, dass es alle relevanten Fälle und geforderten Prozesse klar definiert; zum anderen, dass es für die, die damit arbeiten sollen, verständlich formuliert ist und nachvollziehbar macht, welche Verbesserung die Nutzung mit sich bringt. Dass es rechtskonform ist, ist eine Selbstverständlichkeit.
Nach unserer Erfahrung ist zuerst mangelnde Akzeptanz bei der Unternehmensführung zu nennen. Platz zwei belegt mangelndes Wissen bei den intern Verantwortlichen und oft auch das fehlende Verständnis für die Unternehmensprozesse bei den Beratern. Platz drei der Negativ-Hitliste teilen sich das Fehlen eines verbindlichen Zeitplans und heftige Gegenwehr diverser Beteiligter im Unternehmen – aufgrund eines fehlenden Commitments der Geschäftsführung.
Das größte Risiko sind nicht die teils empfindlich hohen Geldstrafen. Das größte Risiko besteht darin von kritischen Kunden und Geschäftspartnern in der Öffentlichkeit vorgeführt zu werden. Medien mögen Stories über Firmen, die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen. Der Schaden, der durch diesen Imageverlust entsteht, dürfte größer sein und länger nachwirken als jede Geldstrafe.
Die kann man am besten unter dem Begriff Unterlassungen bündeln. Das Weglassen wichtiger aber unbequemer Aufgaben oder Pflichten, das Nichtreagieren auf Beschwerden oder Ansprüchen von Kunden und Betroffenen oder auch das fehlende Kontrollieren, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich funktionieren. Man kann pauschal festhalten, dass ein Stückwerk von Regelungen und Formularen hier nicht funktioniert und ein Managementsystem die bewährte Lösung darstellt, wenn es wie beispielsweise im Qualitätsbereich sorgfältig betrieben wird.