Die neue KI-Verordnung beinhaltet eine Pflicht der Betreiber und Anbieter von KI-Systemen, ihre Beschäftigten zu schulen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Risiko der KI-Systems bereits ab dem 02.02.2025. Schulungen zur KI-Kompetenz sind in das bestehende Schulungskonzepte mit aufzunehmen und Mitarbeiter zu schulen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird umbenannt. Hintergrund ist die sprachliche Anpassung des Wortes „Telemedien“. Diese heißen nun „digitale Dienste“. Dementsprechend wird das Gesetz in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz umbenannt, kurz TDDDG. Das Gesetz regelt den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.
Darüber hinaus wird das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter und betrifft somit fast jeden Webseitenbetreiber.
Sofern die Gesetze in der Datenschutzerklärung und im Impressum angegeben sind, ist die Bezeichnung zu ändern. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Angabe des Paragraphen. Inhaltlich hat sich nichts geändert.