Aktuelles

Verständigungsverfahren

Im Dezember 2025 gab die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: DSK) ein Merkblatt zu Verständigungen in datenschutzrechtlichen Verfahren über Geldbußen aus.

Verfahren über Geldbußen, die durch die zuständigen Datenschutzbehörden geführt werden, können in geeigneten Fällen mit einer einvernehmlichen Verständigung (sog. Settlement) beendet und damit verkürzt werden. Es bietet sich vor allem für solche Verfahren an, deren weitere Bearbeitung einen erheblichen Aufwand durch die rechtliche Auseinandersetzung in der Begründung des Bußgeldbescheides, Abgabe an die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf umfangreiche Einspruchsbegründungen und Unterstützung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren bedingen würde.

Voraussetzungen sind

  1. Es handelt sich um ein nationales Verfahren ohne grenzüberschreitenden Bezug,
  2. Es gibt keine abweichenden Vorgaben des EDSA
  3. Die Verständigung erfolgt freiwillig
  4. Die Beweislage muss dahingehend geprüft sein, ob der bzw. dem Betroffenen die Tat voraussichtlich mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann und
  5. der Betroffene muss sich im Rahmen der Verständigung geständig einlassen, ebenso für die Zumessung der Geldbuße relevanten Umstände

Erik Klute

Wirtschaftsjurist, LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches und wirtschaftsrechtliches Wissen sowie Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Er berät seit 2021 als Datenschutzbeauftragter im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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