Im Dezember 2025 gab die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: DSK) ein Merkblatt zu Verständigungen in datenschutzrechtlichen Verfahren über Geldbußen aus.
Verfahren über Geldbußen, die durch die zuständigen Datenschutzbehörden geführt werden, können in geeigneten Fällen mit einer einvernehmlichen Verständigung (sog. Settlement) beendet und damit verkürzt werden. Es bietet sich vor allem für solche Verfahren an, deren weitere Bearbeitung einen erheblichen Aufwand durch die rechtliche Auseinandersetzung in der Begründung des Bußgeldbescheides, Abgabe an die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf umfangreiche Einspruchsbegründungen und Unterstützung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren bedingen würde.
Voraussetzungen sind