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Sichere Websites, glückliche Nutzer.

Wie wird die Website genutzt? Werden bestimmte Inhalte vom Nutzer wahrgenommen? Wie lange bleibt der Nutzer auf der Website? Wird ein voller Warenkorb im Webshop zurückgelassen? Zur Beobachtung des Nutzerverhaltens auf einer Website können verschiedene Tools eingesetzt werden, die hilfreich sind, um diese und andere Fragen zu beantworten. Häufig werden dafür Standardtools von großen Anbietern aus Drittstaaten verwendet, welche die Daten möglicherweise auch dort verarbeiten und für andere Zwecke nutzen. Die Risiken, die mit einer solch ungewollten Datenverarbeitung einhergehen, sind immens. Werden frühzeitig datenschutzfreundliche Einstellungen für die Tools zu Grunde gelegt sowie notwendige Verarbeitungen festgelegt, kann zumeist eine geeignetere Alternative gefunden werden.     
Aber nicht nur die mögliche Preisgabe der Geschäftsprozesse oder gar -geheimnisse ist geschäftsschädigend, auch kann fehlende Datenschutzkonformität das Nutzervertrauen negativ beeinflussen und von Aufsichtsbehörden sanktioniert werden.           
Produktbeschreibungen wie bspw. „Cookie-less Tracking“ können dazu verleiten die Datenschutzkonformität vorschnell als gegeben anzusehen. Dies ist aber leider nicht immer der Fall. Einige Tools nutzen/akzeptieren zwar keine Third-Party-Cookies; First-Party-Cookies und andere Methoden der Datensammlung werden jedoch schon verwendet. Falls fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass keine Cookies gesetzt werden, führt dies zum Verstoß gegen die DSGVO.

Bei Datenverarbeitungen auf Websites ist grundsätzlich die DSGVO zu berücksichtigen. Neben der Erstellung der datenschutzrechtlich vorgegebenen Dokumentationen, sind die Informationspflichten für Nutzer/Kunden zu erfüllen und die Datenschutzerklärung richtig aufzusetzen. Bei der Überprüfung der Webseiten ist insbesondere auf das Setzen von Cookies mit oder ohne Einwilligung zu achten und deren Speicherdauer zu prüfen. Es sind sowohl ihre Zwecke als auch deren Notwendigkeit zu kontrollieren. Auch die Serversicherheit, durch Verschlüsselung und Softwareaktualität und selbstverständlich sollte die Zulässigkeit der Datenübermittlung in Drittstaaten überprüft werden.

Thomas Spaeing

Gründer und Geschäftsführer der ds²-Unternehmensberatung für Integrierten Datenschutz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Vorstandsmitglied BFB, Gründungspräsident EFDPO, Brüssel.
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