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Reformvorschläge zur DSGVO

In einer Pressemitteilung vom 20.11.2025 hat die Datenschutzkonferenz ihre Reformvorschläge zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern erklärt.

Die Datenschutzkonferenz oder DSK, Abkürzung für Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. 

In ihrer Pressemitteilung hat diese zehn Änderungen genannt. Diese Änderungen der DSGVO betreffen vor allem die Rechtfertigung zur Verarbeitung von Daten. Es soll nach dem Vorschlag der DSK nicht mehr möglich sein, dass Kinder sensible Daten, wie Gesundheitsdaten preisgeben dürfen oder Einwilligungen in Profiling und für Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen der Kinder erteilen können. Darüber hinaus soll es ihnen nicht möglich sein in Verarbeitungen einwilligen zu können, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.

Beim Thema soziale Netzwerke schlägt die DSK kein Verbot vor, wie es in anderen Ländern bereits durchgesetzt wurde, sondern lediglich datenschutzfreundlichere Voreinstellungen und Systemgestaltung.

Sabrina Moll

LL.M., betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin berät Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor.
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