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Nächste Prüfaktion des Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat das Thema für die fünfte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme ausgewählt. Diese wird sich mit der Einhaltung von Transparenz- und Informationspflichten gemäß der DSGVO befassen. Das Recht auf Information aus den Artikeln 12 bis 14 DSGVO ist ein Kernelement der Transparenz und gewährleistet die Kontrolle der Betroffenen über ihre personenbezogenen Daten.

Die teilnehmenden Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten versenden dazu Fragebögen an Unternehmen und Behörden. Die Ergebnisse werden analysiert, um Förderbedarf festzustellen und gezielt Maßnahmen einzuleiten. Welche Datenschutzbehörden sich dieser Prüfaktion anschließen, wird in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die koordinierte Maßnahme soll im Laufe des Jahres 2026 gestartet werden.

Andrea Backer-Heuveldop

LLM., fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen und langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin leitet den Bereich Gesundheitsdatenschutz im ds²-Team von Thomas Spaeing.
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