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"Digital-Omnibus"

Die EU-Kommission arbeitet derzeit intensiv daran, mehrere Gesetze, die teils erst in jüngerer Vergangenheit erlassen wurden, abzuschwächen. Damit soll angeblich bürokratischer Aufwand für die Wirtschaft und Bürger reduziert werden. Faktisch schwächt dies aber auch die Rechte der Bürger.

Die Umsetzungsfristen der KI-Verordnung sollen bspw. nun dynamisch gelten und KI-Modelle sollen fortan einfacher mit personenbezogenen Daten trainiert werden dürfen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die EU in Sachen KI nicht weiter abgehängt wird.

Der Begriff der „personenbezogenen Daten“ soll im Gesetz definiert werden. Hier beruft sich der Gesetzgeber auf ein Urteil des EuGH. Jedoch werden einige - vom EuGH vorgegebenen - wichtigen Details, zur Beurteilung, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht, weggelassen.

Die Kommission möchte darüber hinaus die Betroffenenrechte für die Bürger einschränken. Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sollen abgelehnt werden dürfen, sofern sie „missbräuchlich“ sind. Dies ist im Falle des Auskunftsrechts bereits jetzt möglich. Jedoch war bisher ein Auskunftsersuchen nicht rechtsmissbräuchlich, wenn mit der Auskunft andere, als Datenschutzzwecke verfolgt wurden. Dies soll sich mit der Gesetzesänderung ändern. Dies könnte aber dazu führen, dass Verantwortliche die Ansprüche mit fadenscheinigem Missbrauchsverdacht erst einmal vermehrt ablehnen.

Darüber hinaus soll die Schwelle, wann eine Datenschutzverletzung an die Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden sind, erhöht werden. Demnach müssten nur noch Datenschutzverletzungen mit einem „hohen Risiko“ für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemeldet werden.

Auch beim Thema Cookies soll sich etwas ändern. Einmal getätigte Ablehnung von Tracking-Cookies müssten sechs Monate lang gespeichert und in der Zeit nicht erneut abgefragt werden dürfen. Dies klingt erstmal gut, Experten beklagen jedoch, dass dies eher Chaos als Klarheit bringt.

Es bleibt abzuwarten, ob der EU Rat diese Vorschläge nun durchwinkt und ob Europa im Bereich KI durch die vermeintliche Entbürokratisierung aufholt.

Sabrina Moll

LL.M., betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz in Unternehmensprozessen. Die Wirtschaftsjuristin berät Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor.
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