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Outsourcing – Übergangsfrist abgelaufen?

15 | 09 | 2010

Seit September 2009 gelten erweiterte Pflichten im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung.

Der Gesetzgeber hat die Anregungen der Aufsichtsbehörden aufgegriffen und den bislang oft lockeren Umgang mit diesem Thema dadurch neu geregelt.

In den letzten Wochen wird vermehrt über das Auslaufen der Übergangsfrist bis zum Wirksam werden der neuen Regelungen berichtet. Diese Berichte sind insofern irreführend, als dass es keine Übergangsfrist gibt. Die Regelungen gelten seit dem 1.9.2009 und werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden je nach Fall auch so erwartet.

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