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Strengere Mindestanforderungen an Datenschutzbeauftragte
07 | 01 | 2011Die obersten Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) beschlossen im November 2010 die Mindestanforderungen für die Datenschutzbeauftragten zu verschärfen, da in diesem Bereich immer wieder erhebliche Defizite ermittelt wurden.
Dieser Beschluss wurde von den Aufsichtsbehörden auf Grund der wachsenden Komplexität im Bereich des Datenschutzes und der intensiven Datenverarbeitung in zahlreichen Branchen verabschiedet. Laut Anforderungskatalog müssen Datenschutzbeauftragte vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen nun ihre Kenntnisse erweitern.
Insbesondere werden Anforderungen an
- datenschutzrechtliche Kenntnisse
- branchenspezifische Kenntnisse
- Weisungsfreiheit
- und erforderliche Rahmenbedingungen (wie Entscheidungseinbindung)
konkretisiert, damit die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten mit der erforderlichen Qualität erfüllt werden.